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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/1305 des Rates vom 5. August 2021 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

(ABl. L 283 vom 06.08.2021 S. 18)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 25. Oktober 2010 den Beschluss 2010/638/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea angenommen.

(2) Die Angaben zu fünf im Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP aufgeführten Personen sollten aktualisiert werden.

(3) Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. August 2021.

1) Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010 S. 10).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2010/638/GASP erhalten unter der Überschrift "Liste der Personen nach den Artikeln 3 und 4" die Einträge 1 bis 5 folgende Fassung:

Name (und ggf. Aliasname) Angaben zur Identität Begründung
"1. Hauptmann Moussa Dadis CAMARA Geburtsdatum: 1.1.1964 oder 29.12.1968
Reisepass-Nr.: R0001318
Geschlecht: männlich
Anschrift: Ouagadougou (Burkina Faso)

Funktion oder Beruf: Ehemaliger Militär und Chef der Militärjunta des Nationalen Rates für Demokratie und Entwicklung (Conseil National pour la Democratie et le Developpement, CNDD)

Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
2. Oberst Moussa Tiégboro CAMARA
alias Moussa Thiegboro CAMARA
Geburtsdatum: 1.1.1968
Reisepass-Nr.: 7190
Geschlecht: männlich
Funktion oder Beruf: Generalsekretär, Präsidialamt der Republik Guinea
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
3. Oberst Dr. Abdoulaye Chérif DIABY Geburtsdatum: 26.2.1957
Reisepass-Nr.: 13683
Geschlecht: männlich
Funktion oder Beruf: Militärarzt
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
4. Hauptmann Aboubacar Chérif (alias Toumba) DIAKITÉ Geschlecht: männlich
Anschrift: Conakry (Republik Guinea)
Funktion oder Beruf: ehemaliger Militär.
Weitere Angaben: in Haft
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt
5. Oberst Jean-Claude PIVI (alias Coplan) Geburtsdatum: 1.1.1960
Geschlecht: männlich
Funktion oder Beruf: Minister mit Zuständigkeit für die Sicherheit des Präsidenten
Person, die laut der internationalen Untersuchungskommission die Verantwortung für die Ereignisse vom 28. September 2009 in Guinea trägt"


ENDE

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