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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1276 des Rates vom 30. Juli 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

(ABl. LI 277 vom 02.08.2021 S. 12)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 die Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua angenommen.

(2) Am 10. Juni 2021 gab der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") eine Erklärung im Namen der Union ab, in der er das Vorgehen der nicaraguanischen Behörden gegen Oppositionsparteien, Medien, Journalisten und andere Medienvertreter, Menschenrechtsverteidiger und die Zivilgesellschaft, einschließlich durch die systematische Festnahme und Inhaftierung von potenziellen Präsidentschaftskandidaten und Oppositionsführern, verurteilte. Der Hohe Vertreter erklärte, dass die Union bereit sei, angesichts der Lage in Nicaragua alle Instrumente, einschließlich der Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen, zu nutzen.

(3) Angesichts der anhaltend ernsten Lage in Nicaragua sollten acht Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 aufgenommen werden.

(4) Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2021.

1) ABl. L 262 vom 15.10.2019 S. 1.

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
"7. Rosario María MURILLO ZAMBRANA
Alias: Rosario María MURILLO DE ORTEGA
Position(en): Vizepräsidentin der Republik Nicaragua (seit 2017), Ehefrau von Präsident Daniel Ortega

Geburtsdatum: 22. Juni 1951
Geburtsort: Managua, Nicaragua
Geschlecht: weiblich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch
Reisepass-Nr.: A00000106 (Nicaragua)

Vizepräsidentin Nicaraguas, First Lady von Nicaragua und eine Anführerin der Sandinistischen Jugend. Nach Angaben von Präsident Daniel Ortega teilt Rosario María Murillo Zambrana die Macht zur Hälfte mit ihm. Sie spielte eine entscheidende Rolle beim Anstoß zur und bei der Rechtfertigung der Repression von Demonstrationen der Opposition unter der Führung der nicaraguanischen Nationalpolizei im Jahr 2018. Im Juni 2021 bedrohte sie die nicaraguanische Opposition öffentlich und diskreditierte unabhängige Journalisten.
Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die Untergrabung der Demokratie in Nicaragua.
2.8.2021
8. Gustavo Eduardo PORRAS CORTÉS Position(en): Präsident der Nationalversammlung der Republik Nicaragua (seit Januar 2017)

Geburtsdatum: 11. Oktober 1954
Geburtsort: Managua, Nicaragua
Geschlecht: männlich
Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch

Seit Januar 2017 Präsident der Nationalversammlung Nicaraguas und seit 1996 Mitglied der nationalen Leitung der Sandinistischen Nationalen Befreiungsfront (FSLN). In seiner Eigenschaft als Präsident der Nationalversammlung von Nicaragua hat er in verantwortlicher Position die Annahme mehrerer repressiver Rechtsakte begünstigt, darunter ein Amnestiegesetz, das jegliche Ermittlungen gegen die Täter der massiven Menschenrechtsverletzungen im Jahr 2018 verhindert, sowie von Gesetzen, die die Freiheit und den demokratischen Prozess in Nicaragua untergraben.
Er ist daher verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.
2.8.2021
9. Juan Antonio VALLE VALLE Position(en): Leiter der nicaraguanischen Nationalpolizei
Dienstgrad: General/Leitender Kommissar

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(Stand: 24.08.2021)

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