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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

(ABl. L 256 vom 19.07.2021 S. 3, ber. 2023 L 116 S. 29;
VO (EU) 2024/1732 - ABl. L 2024/1732 vom 19.06.2024 Inkrafttreten)



Neufassung -Ersetzt VO (EU) 2018/1488

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 187 und Artikel 188 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 wurde das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" (im Folgenden "Horizont Europa") eingerichtet. Teile von "Horizont Europa" können im Wege europäischer Partnerschaften mit Partnern aus dem privaten und/oder öffentlichen Sektor durchgeführt werden, um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen der Union zu leisten.

(2) Gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 können gemeinsame Unternehmen, die auf der Grundlage von "Horizont Europa" gegründet wurden, unterstützt werden. Solche Partnerschaften sollten nur dann eingegangen werden, wenn durch andere Teile von "Horizont Europa" und mit anderen Formen europäischer Partnerschaften seine Ziele oder die notwendigen und erwarteten Wirkungen nicht erreicht würden und sofern sie durch eine langfristige Perspektive und ein hohes Maß an Integration gerechtfertigt sind. Die Bedingungen, unter denen solche Partnerschaften durchgeführt werden, sind in der genannten Verordnung festgelegt.

(3) Mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 wird das Programm "Digitales Europa" eingerichtet. Das Programm "Digitales Europa" unterstützt die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die auf die Anschaffung, die Inbetriebnahme und den Betrieb einer Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Dateninfrastruktur von Weltrang sowie auf die Föderierung, Zusammenführung und Ausweitung der Nutzung von Hochleistungsrechendiensten und auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen abzielen.

(4) Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 wird die Fazilität "Connecting Europe" (CEF) geschaffen. Die CEF ermöglicht die Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Politik für die transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie. Mit der CEF wird insbesondere die Durchführung derjenigen Vorhaben von gemeinsamem Interesse unterstützt, die die Entwicklung und die Errichtung neuer Infrastrukturen und Dienste oder den Ausbau vorhandener Infrastrukturen und Dienste in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie bezwecken. Die CEF leistet einen Beitrag zur Unterstützung der digitalen Vernetzungsinfrastruktur von gemeinsamem Interesse und bringt erhebliche Vorteile für die Gesellschaft mit sich.

(5) In der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020"Eine europäische Datenstrategie" wird Europas Strategie für politische Maßnahmen für und Investitionen in die Datenwirtschaft in den nächsten fünf Jahren dargelegt. Dabei wird die Schaffung offener gemeinsamer europäischer Datenräume betont, mit denen für mehr Wachstum und Wertschöpfung gesorgt wird. Durch die Unterstützung der Schaffung solcher gemeinsamer europäischer Datenräume und föderierter, sicherer Cloud-Infrastrukturen würde sichergestellt, dass der Wirtschaft und Gesellschaft mehr Daten zur Nutzung zur Verfügung stehen und die Unternehmen wie auch alle einzelnen Personen die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten behalten. Das Hochleistungsrechnen und die Quanteninformatik sind wesentliche Elemente, um nahtlose Rechenressourcen mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen zu gewährleisten, die erforderlich sind, um das Wachstum und die Nutzung offener gemeinsamer europäischer Datenräume und föderierter und sicherer Cloud-Infrastrukturen für öffentliche, industrielle und wissenschaftliche Anwendungen zu maximieren.

(6) In der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 "Gestaltung der digitalen Zukunft Europas" wird die Digitalstrategie der EU vorgestellt und der Schwerpunkt auf Hauptziele gelegt, damit digitale Lösungen dazu beitragen, Europa auf dem Weg hin zu einem digitalen Wandel zum Nutzen der Menschen voranzubringen. Zu den vorgeschlagenen Schlüsselmaßnahmen gehören Investitionen in den Aufbau und Einsatz gemeinsamer digitaler Spitzenkapazitäten, einschließlich Hochleistungsrechen- und Quantentechnik, und die Erweiterung der Hochleistungsrechenkapazitäten zur Entwicklung innovativer Lösungen für die Bereiche Medizin, Verkehr und Umwelt.

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