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Regelwerk, EU 2021, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1036 der Kommission vom 22. Juni 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1113 hinsichtlich des Zulassungsinhabers und seines Vertreters in der Union für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus der genetisch veränderten Zuckerrübensorte H7-1 hergestellt werden

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4325)
(Nur der deutsche und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 226 vom 25.06.2021 S. 34)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Unternehmen Bayer Agriculture BVBa mit Sitz in Belgien ist in Bezug auf die Genehmigung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die aus der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 der Kommission 2 zugelassenen genetisch veränderten Zuckerrübensorte H7-1 hergestellt werden, der in der Union ansässige Vertreter der Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Das Unternehmen KWS SAAT SE mit Sitz in Deutschland ist Zulassungsinhaber für die genetisch veränderte Zuckerrübensorte H7-1, die mit dem genannten Durchführungsbeschluss zugelassen wurde.

(2) Mit Schreiben vom 28. Juli 2020 teilte Bayer Agriculture BVBa der Kommission mit, dass das Unternehmen mit Wirkung vom 1. August 2020 seine Rechtsform umwandelt und seinen Namen in Bayer Agriculture BV ändert.

(3) Mit Schreiben vom 28. Juli 2020 teilte Bayer Agriculture BVBa der Kommission mit, dass Monsanto Company mit Wirkung vom 1. August 2020 seine Rechtsform umwandelt und seinen Namen in Bayer CropScience LP ändert.

(4) Die beantragten Änderungen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(5) Mit Schreiben vom 10. August 2020 unterrichtete die Kommission KWS SAAT SE über die beantragten Änderungen. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 teilte KWS SAAT SE der Kommission mit, dass es den vorgeschlagenen Änderungen zustimme.

(6) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1113

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"b) Bayer CropScience LP, in der Union vertreten durch Bayer Agriculture BV.";

2. Artikel 8 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"b) Bayer CropScience LP, 800 N, Lindbergh Boulevard, St. Louis, Missouri 63167, Vereinigte Staaten von Amerika, in der Union vertreten durch Bayer Agriculture BV, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien.";

3. Buchstabe a des Anhangs erhält folgende Fassung:

"a) Antragsteller und Zulassungsinhaber

Name: KWS SAAT SE

Anschrift: Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, Deutschland

und

Name: Bayer CropScience LP

Anschrift: 800 N, Lindbergh Boulevard, St. Louis, Missouri 63167, Vereinigte Staaten von Amerika

In der Union vertreten durch Bayer Agriculture BV, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien."

Artikel 2 Adressaten

Dieser Beschluss ist gerichtet an:

  1. KWS SAAT SE, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, Deutschland, und
  2. Bayer CropScience LP, 800 N, Lindbergh Boulevard, St. Louis, Missouri 63167, Vereinigte Staaten von Amerika, in der Union vertreten durch Bayer Agriculture BV, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien.

Brüssel, den 22. Juni 2021

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 der Kommission vom 3. August 2018 zur Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von aus der genetisch veränderten Zuckerrübensorte H7-1 (KM-ØØØH71-4) gewonnenen Lebensmitteln und Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 203 vom 10.08.2018 S. 32).

ENDE

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