VO (EU) 2021/955
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Artikel 1 Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 2 Veröffentlichung von Informationen über die Gebühren und Entgelte, die die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erheben
Artikel 3 Mitteilungen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 4 Zentrale Kontaktstelle
Artikel 5 Informationen, die für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von AIF und OGAW an die ESMa zu übermitteln sind
Artikel 6 Technische Voraussetzungen für das Funktionieren des Notifizierungsportals der EMSA
Artikel 7 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Mustertext für die Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW
Anhang II Mustertext für die Veröffentlichung der Zusammenfassungen der nationalen Bestimmungen zu den Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW
Anhang III Mustertext für die Veröffentlichung der behördlichen Gebühren und Entgelte
Anhang IV Mustertext für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieser Verordnung
Anhang V Mustertext für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung
Anhang VI Daten, die für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank über den grenzüberschreitenden Vertrieb von AIF und OGAW an die Esma zu übermitteln sind
Tabelle 1: Zu meldende Felder