Regelwerk, EU 2021

UN-Regelung Nr. 160
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0. Einführung
1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Antrag auf Genehmigung
4. Genehmigung
5. Anforderungen
5.1. Datenelemente
5.2. Datenformat
5.3. Datenerfassung
5.4. Leistungsfähigkeit und Beständigkeit bei Aufprallprüfungen
5.5. Es darf nicht möglich sein, den Ereignisdatenspeicher zu deaktivieren.
6. Änderungen des Fahrzeugtyps und Erweiterung der Genehmigung
7. Übereinstimmung der Produktion
8. Maßnahmen bei Abweichungen in der Produktion
9. Endgültige Einstellung der Produktion
10. Namen und Anschriften der technischen Dienste, die die Prüfungen für die Genehmigung durchführen, und der Typgenehmigungsbehörden
Anhang 1 Mitteilung
Anhang 2 Beschreibungsbogen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps hinsichtlich seines Ereignisdatenspeichers (EDR)
Anhang 3 Anordnungen der Genehmigungszeichen
Anhang 4 Datenelemente und -format
Tabelle 1