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Tätigkeitsbericht des Überwachungsausschusses des OLAF - 2020
(ABl. C 364 vom 09.09.2021 S. 1)
Mitglieder des Überwachungsausschusses des OLAF
Jan MULDER
Vorsitzender des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Ausschussmitglied seit 23. Januar 2017, Vorsitzender seit 1. März 2017
Ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments, Niederlande
Maria Helena FAZENDA
Ausschussmitglied seit 23. Januar 2017
Generalsekretärin des Systems für innere Sicherheit, Portugal
Staatsanwältin
Petr KLEMENT
Ausschussmitglied bis 1. September 2020
Generalstaatsanwaltschaft, Tschechien
Staatsanwalt
Grażyna STRONIKOWSKA
Ausschussmitglied seit 13. Juli 2016
Nationale Staatsanwaltschaft, Warschau, Polen
Staatsanwältin
Rafael MUÑOZ LÓPEZ-CARMONA
Ausschussmitglied seit 1. Dezember 2017
Leiter des Referats zur Unterstützung des obersten Rechnungsprüfers beim Büro des Sonderstaatsanwalts für die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens, Spanien
Rechnungsprüfer, Rechtsanwalt, Wirtschaftswissenschaftler
Dobrinka MIHAYLOVA
Ausschussmitglied seit 18. November 2020
Exekutivagentur für die Prüfung der Mittel der Europäischen Union, Bulgarien
Leiterin der Direktion Prüfung der Mittel für die Regionalpolitik
Dieser Jahresbericht beginnt so, wie wahrscheinlich viele andere Berichte über das Jahr 2020 beginnen werden - mit den massiven Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Organe der EU und die Bürger und Bürgerinnen in Europa und weltweit. Der Ausschuss setzte trotz der außergewöhnlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 seine Arbeit nach dem vereinbarten Plan fort, wobei die monatlichen Plenarsitzungen online stattfanden.
Im Gegensatz zu den Vorjahren war das Sekretariat des Ausschusses im Jahr 2020 personell vollständig besetzt, und der neue Leiter des Sekretariats sorgte für neuen Schwung in der Arbeit des Ausschusses. Ein großer Teil unserer Arbeit im Jahr 2020 entfiel auf den Austausch und die Beratungen mit den drei betroffenen Organen (Kommission, Parlament und Rat) über die Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 1, um der unlängst erfolgten Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) Rechnung zu tragen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Ausschusses wurde in der neuen OLAF-Änderungsverordnung (EU, Euratom) 2020/2223 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 erstmals klargestellt, dass wir Zugang zu allen Informationen und Dokumenten des OLAF erhalten müssen, die wir für die Erfüllung unserer Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben für erforderlich halten.
Diese rechtliche Klarstellung war überaus zu begrüßen und hatte weitreichende Auswirkungen, da sie es dem OLAF und dem Ausschuss ermöglichte, neue Arbeitsvereinbarungen mit dem OLAF im Einklang mit den Bestimmungen der geänderten OLAF-Verordnung auszuarbeiten. Mit dieser Verordnung wurden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Sekretariat in Kürze administrativ wieder dem OLAF zugeordnet werden kann, aber weiterhin völlig unabhängig vom OLAF bleibt.
Ein fester Bestandteil der regelmäßigen Sitzungen des Ausschusses war die Teilnahme des Generaldirektors des OLAF. Wir freuen uns über diese Teilnahme, da sie das Maß an gutem Glauben, gegenseitigem Vertrauen und Respekt stärkt - wesentliche Bestandteile für einen gesunden und sinnvollen Aufsichts- und Überwachungsrahmen.
Im Jahr 2020 gab der Ausschuss trotz der Einschränkungen infolge der Coronakrise zwei Stellungnahmen ab:
Die Stellungnahme zu den vom OLAF eingestellten Verfahren wurde sowohl vom OLAF als auch vom Parlament und vom Rat begrüßt, da sie Klarheit in einem wichtigen Bereich geschaffen hat, in dem der Generaldirektor des OLAF einen erheblichen Ermessensspielraum hat.
Außerdem befassten wir uns eingehend mit der Erörterung der Annahme neuer Arbeitsvereinbarungen mit dem OLAF, insbesondere um den Rahmen für den direkten Zugriff des Ausschusses auf das Fallverwaltungssystem des OLAF (zwecks Erfüllung seiner Überwachungsaufgaben) zu schaffen. Die Gespräche zogen sich bis weit in das Jahr 2021 hinein, in dem die neuen Arbeitsvereinbarungen angenommen werden sollen.
Erwähnenswert ist auch, dass mit der neuen OLAF-Änderungsverordnung die Funktion eines Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien geschaffen wurde. Der Kontrollbeauftragte wird gegen das OLAF gerichteten Beschwerden von "Betroffenen" wegen vermeintlicher Verletzung ihrer Verfahrensgarantien bearbeiten und ist administrativ dem Überwachungsausschuss zugeordnet, wobei das Sekretariat die notwendige rechtliche Unterstützung leistet.
Mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen ist der Ausschuss weiterhin bestrebt, dem OLAF jegliche Unterstützung zukommen zu lassen, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft erforderlich ist, und gleichzeitig für ein problemfreies Arbeiten des neuen Kontrollbeauftragten zu sorgen.
Im Laufe des Jahres informierte der Ausschuss auch den Rat, das Parlament, die Kommission und andere Interessenträger regelmäßig über seine Überwachungstätigkeit und die abgegebenen Stellungnahmen.
(Stand: 04.10.2021)
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