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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/638 des Rates vom 19. April 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. LI 132 vom 19.04.2021 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma 1, insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2) Der Rat hat am 22. März 2021 die Verordnung (EU) 2021/479 2 angenommen, durch die die Benennungskriterien auf Tätigkeiten ausgedehnt wurden, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie die Möglichkeit ausgeweitet wurde, restriktive Maßnahmen gegen wirtschaftliche Interessen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) zu verhängen.

(3) Der Rat hat am 22. März 2021 auch die Verordnung (EU) 2021/480 3 angenommen, durch die als Reaktion auf den Militärputsch vom 1. Februar 2021 und die seitdem von den Streit- und Polizeikräften in Myanmar/Birma begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen gegen elf Personen verhängt wurden.

(4) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten zehn Personen und zwei Organisationen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.

(5) Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. April 2021.

1) Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (ABl.L 121 vom 03.05.2013 S. 1).

2) Verordnung (EU) 2021/479 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99 I vom 22.03.2021 S. 13).

3) Durchführungsverordnung (EU) 2021/480 des Rates vom 22. März 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99 I vom 22.03.2021 S. 15).

.

Anhang

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird wie folgt geändert:

1.Die Tabelle erhält folgende Überschrift:

"A. Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen"

2.Die folgenden natürlichen Personen werden aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"26. MAHN Nyein Maung (alias P'do, Phado Man Nyein Maung) Mitglied des Staatsverwaltungsrats;

Geburtsdatum: etwa 1947
Staatsangehörigkeit: Myanmar
Geschlecht: männlich

Mahn Nyein Maung ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.
Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Mahn Nyein Maung unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

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(Stand: 28.04.2021)

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