Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/622
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Artikel 1 An die EBa zu übermittelnde Informationen

Artikel 2 Vereinfachte Meldepflicht für Institute, für die eine Ausnahme gewährt wurde, und für Institute, deren Rekapitalisierungsbetrag mit null festgelegt ist

Artikel 3 Meldebehörde und für Gruppen zu meldende Informationen

Artikel 4 Meldezeiträume und Einreichungsfristen

Artikel 5 Formate für den Datenaustausch und Begleitangaben zu den Datenmeldungen

Artikel 6 Aufhebung

Artikel 7 Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II Anweisungen zur Meldung von MREL-Entscheidungen

Teil I
Allgemeine Anweisungen

1. Anwendungsbereich der Mitteilung

2. Konsolidierungskreis

3. Frist für die Einreichung

Teil II
Anweisungen zum Meldebogen

4. M 20.00 - Meldung von MREL-Entscheidungen

4.1. Anweisungen zu bestimmten Spalten

Anhang III Einheitliches Datenpunktmodell und Validierungsregeln

Teil 1
Einheitliches Datenpunktmodell

Teil 2