VO (EU) 2021/622
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Artikel 1 An die EBa zu übermittelnde Informationen
Artikel 2 Vereinfachte Meldepflicht für Institute, für die eine Ausnahme gewährt wurde, und für Institute, deren Rekapitalisierungsbetrag mit null festgelegt ist
Artikel 3 Meldebehörde und für Gruppen zu meldende Informationen
Artikel 4 Meldezeiträume und Einreichungsfristen
Artikel 5 Formate für den Datenaustausch und Begleitangaben zu den Datenmeldungen
Artikel 6 Aufhebung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang II Anweisungen zur Meldung von MREL-Entscheidungen
Teil I
Allgemeine Anweisungen
1. Anwendungsbereich der Mitteilung
2. Konsolidierungskreis
3. Frist für die Einreichung
Teil II
Anweisungen zum Meldebogen
4. M 20.00 - Meldung von MREL-Entscheidungen
4.1. Anweisungen zu bestimmten Spalten
Anhang III Einheitliches Datenpunktmodell und Validierungsregeln
Teil 1
Einheitliches Datenpunktmodell