Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/585 des Rates vom 12. April 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. LI 124 vom 12.04.2021 S. 7)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP erlassen.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 8. Dezember 2019 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die weit verbreitete und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch die iranischen Sicherheitskräfte verurteilte, die im Zuge der Reaktion auf die Demonstrationen vom November 2019 zu einer hohen Zahl von Toten und Verletzten geführt hat. In der Erklärung wurde auch betont, dass die Union erwartet, dass alle Gewalttäter zur Rechenschaft gezogen werden und die iranischen Behörden aufgefordert wurden, dafür zu sorgen, dass im Rahmen transparenter und glaubwürdiger Ermittlungen festgestellt wird, wie viele Menschen getötet oder festgenommen wurden, und dass alle verhafteten Personen ein ordnungsgemäßes Verfahren erhalten. Als Reaktion auf die Entscheidung Irans, den Internetzugang zu weltweiten Netzen für mehr als eine Woche zu sperren und damit die Kommunikation und den freien Informationsfluss für die iranischen Bürgerinnen und Bürger zu unterbinden, wurde in der Erklärung ferner betont, dass Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit stets geachtet werden müssen.

(3) Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage, zusammen mit dem Iran anzugehen, sollten acht Personen und drei Organisationen in die im Anhang des Beschluss 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4) Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. April 2021.

1) ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 51.

.

Anhang

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen:

Personen

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"88. SOLEIMANI Gholamreza Geburtsort: Farsan (Iran)
Geburtsdatum: 1343 (Iranischer Hijri Kalender), 1964 oder 1965 (Gregorianischer Kalender)
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Status: Leiter der Bassidsch-Organisation des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)
Gholamreza Soleimani ist Leiter der Bassidsch-Organisation. Die Bassidsch-Organisation hat tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Leiter der Bassidsch-Organisation ist Gholamreza Soleimani verantwortlich für die gewaltsame Niederschlagung der Proteste und schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021
89. SALAMI Hossein (alias: SALAMI Hussain) Geburtsort: Vaneshan, Golpayegan (Iran)
Geburtsdatum: 1339 (Iranischer Hijri Kalender), 1960 oder 1961 (Gregorianischer Kalender)
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Status: Oberbefehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)
Rang: Generalmajor
Hossein Salami ist seit April 2019 Oberbefehlshaber des IRGC, zu dem die Bassidsch-Milizen gehören, und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Die regulären Streitkräfte des IRGC und die Bassidsch-Milizen haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Hossein Salami an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Hossein Salami ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion