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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/483 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

(ABl. LI 99 vom 22.03.2021 S. 40)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 22. Februar 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er den Militärputsch in Myanmar/Birma vom 1. Februar 2021 aufs Schärfste verurteilte. Er forderte eine Deeskalation der Krise durch die sofortige Beendigung des Ausnahmezustands, die Wiederherstellung der rechtmäßigen Zivilregierung und die Eröffnung des neu gewählten Parlaments.

(3) Der Rat forderte außerdem die Militärbehörden auf, den Präsidenten, die Staatsrätin und alle Personen, die im Zusammenhang mit dem Putsch festgenommen oder inhaftiert wurden, freizulassen. Der Rat forderte, dass eine ungehinderte Telekommunikation gewährleistet wird, Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Zugang zu Informationen garantiert und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sichergestellt werden. Er verurteilte die militärische und polizeiliche Repression gegenüber friedlich Demonstrierenden und forderte die Behörden dabei zu größtmöglicher Zurückhaltung sowie alle Seiten dazu auf, im Einklang mit dem Völkerrecht von Gewalt abzusehen.

(4) In seinen Schlussfolgerungen hob der Rat hervor, dass die Europäische Union als Reaktion auf den Militärputsch bereit ist, restriktive Maßnahmen zu ergreifen.

(5) Nach dem landesweiten gewaltsamen Vorgehen gegen die friedlichen Proteste hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 28. Februar 2021 die brutale Repression verurteilt und die Militärbehörden aufgefordert, die Anwendung von Gewalt gegen Zivilpersonen sofort zu beenden und der Bevölkerung die Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und ihres Versammlungsrechts zu ermöglichen.

(6) Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten 11 Personen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.

(7) Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. März 2021.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

.

Anhang

Folgende Personen werden in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"15. Min Aung Hlaing Geburtsdatum: 3. Juli 1956

Geburtsort: Tavoy, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Nationale Kennziffer: 12/SAKHANA(N)020199

Geschlecht: männlich

Min Aung Hlaing ist seit 2011 Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er ist der Vorsitzende des Staatsverwaltungsrats und Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

22.3.2021
Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing vereint alle Machtbefugnisse auf sich und führt den Vorsitz im Staatsverwaltungsrat, deshalb war er unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

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(Stand: 13.04.2021)

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