Regelwerk, EU 2021

VO (EU) 2021/404
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Listen von Drittländern, Drittlandsgebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben, aus denen der Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zulässig ist

Artikel 4 Spezifische Bedingungen und Garantien bezüglich der Tiergesundheit für den Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union

Artikel 5 Aufhebung

Artikel 6 Übergangsbestimmungen

Artikel 7 Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I Allgemeine Vorschriften für die Anhänge II bis XXII

Anhang II Huftiere (ausgenommen Equiden und Huftiere, die für geschlossene Betriebe bestimmt sind)

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Huftieren (ausgenommen Equiden und Huftiere, die für geschlossene Betriebe bestimmt sind) in die Union gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 7 der Tabelle in Teil 1

Anhang III Für geschlossene Betriebe bestimmte Huftiere

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Huftieren, die für geschlossene Betriebe bestimmt sind, gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 4 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Anhang IV Equiden

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Equiden gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 7 der Tabelle in Teil 1

Anhang V Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel
Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d in die Union zulässig ist
Abschnitt A
Kategorien, deren Eingang in die Union möglicherweise zulässig ist, und die Veterinärbescheinigung für die Sendung
Abschnitt B
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Geflügel und Zuchtmaterial von Geflügel in die Union zulässig ist
AR
Argentinien
AU
Australien
BR
Brasilien
BW
Botsuana
CA
Kanada
CA-0
CA-2.101
CA-2.150
CA-2.214
CA-2.235
CH
Schweiz
CL
Chile
CL-0
CL-2.11
GB
Vereinigtes Königreich
GB-0
GB-2.101
GB-2.201
GB-2.328
GG
Guernsey
GL
Grönland
IL
Israel
IS
Island
MG
Madagaskar
MX
Mexiko
NA Namibia - gestrichen -
NZ
Neuseeland
PM
St. Pierre und Miquelon
TH
Thailand
TN
Tunesien
TR
Türkei
US
Vereinigte Staaten
US-0
US-2.101
US-2.201
US-2.301
US-2.401
US-2.501
US-2.601
US-2.634
UY
Uruguay
ZA
Südafrika
Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1
Brasilien
Kanada
CA-1
CA-2.101
CA-2.150
CA-2.214
CA-2.235
CL
Chile
GB
Vereinigtes Königreich
GB-1
GB-2.61
GB-2.150
GB-2.182
GB-2.201
GB-2.328
Vereinigte Staaten
US-1
US-2.61
US-2.101
US-2.201
US-2.301
US-2.401
US-2.501
US-2.601
US-2.634
Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 4 der Tabelle in Teil 1 Abschnitt B
Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1 Abschnitt B

Anhang VI In Gefangenschaft gehaltene Vögel und Zuchtmaterial von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und von Zuchtmaterial in Gefangenschaft gehaltener Vögel gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e zulässig ist

Abschnitt A
Liste der Drittländer oder Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und von Zuchtmaterial in Gefangenschaft gehaltener Vögel, ausgenommen in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Sinne des Artikels 62 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692, gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer i der vorliegenden Verordnung zulässig ist

Abschnitt B
Liste der Drittländer oder Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und von Zuchtmaterial in Gefangenschaft gehaltener Vögel auf der Grundlage äquivalenter Garantien nach Artikel 62 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer ii der vorliegenden Verordnung zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang VII Honigbienenköniginnen und Hummeln

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Honigbienenköniginnen und Hummeln gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang VIII Hunde, Katzen und Frettchen

Teil 1
Liste der Drittländer oder Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Hunden, Katzen und Frettchen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang IX Zuchtmaterial von Rindern

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang X Zuchtmaterial von Schafen und Ziegen

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Zuchtmaterial von Schafen und Ziegen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang XI Zuchtmaterial von Schweinen

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Zuchtmaterial von Schweinen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe j in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang XII Zuchtmaterial von Equiden

Teil 1
Liste der Drittländer, Drittlandsgebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Zuchtmaterial von Equiden gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe k in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Drittlandsgebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang XIII Frisches Fleisch von Huftieren

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch von Huftieren gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe l in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang XIV Frisches Fleisch von Geflügel und Federwild
Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch von Geflügel und Federwild gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe m in die Union zulässig ist
Abschnitt A
Kategorien, deren Eingang in die Union möglicherweise zulässig ist, und die Veterinärbescheinigung für die Sendung
Abschnitt B
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch von Geflügel und Federwild in die Union zulässig ist
AR
Argentinien
AU
Australien
BA
Bosnien und Herzegowina
BR
Brasilien
BW
Botsuana
CA
Kanada
CA-0
CA-2.101
CA-2.235
CH
Schweiz
CL
Chile
CL-0
CL-2.11
CN
China
GB
Vereinigtes Königreich
GB-1
GB-2.101
GB-2.201
GB-2.328
GL
Grönland
IL
Israel
JP
Japan
MG
Madagaskar
MK
Republik Nordmazedonien
NA Namibia - gestrichen -
NZ
Neuseeland
RU
Russland
TH
Thailand
TN
Tunesien
UA
Ukraine
US
Vereinigte Staaten
US-0
US-2.101
US-2.201
US-2.301
US-2.401
US-2.501
US-2.601
US-2.634
UY
Uruguay
ZA
Südafrika
ZW
Simbabwe
Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1
Brasilien
Kanada
Chile
China
Vereinigtes Königreich
Israel
Ukraine
Vereinigte Staaten
Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1
Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang XV Fleischerzeugnisse von Huftieren, Geflügel und Federwild

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Fleischerzeugnissen von Huftieren, Geflügel und Federwild gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe n in die Union zulässig ist

Abschnitt A

Abschnitt B

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 14 der Tabelle in Teil 1

Anhang XVI Tierdarmhüllen

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von Tierdarmhüllen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe o in die Union zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang XVII Milch, Kolostrum und Erzeugnisse auf Kolostrumbasis sowie Milcherzeugnisse aus Rohmilch und Milcherzeugnisse, die keiner spezifischen risikomindernden Behandlung gegen Maul- und Klauenseuche unterzogen werden müssen

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Milch, Kolostrum, Erzeugnissen auf Kolostrumbasis, Milcherzeugnissen aus Rohmilch und Milcherzeugnissen, die keiner spezifischen risikomindernden Behandlung gegen die Maul- und Klauenseuche gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe p unterzogen werden müssen, zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 7 der Tabelle in Teil 1

Anhang XVIII Milcherzeugnisse, die einer spezifischen risikomindernden Behandlung gegen Maul- und Klauenseuche unterzogen werden müssen

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Milcherzeugnissen in die Union zulässig ist, die einer spezifischen risikomindernden Behandlung gegen Maul- und Klauenseuche gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe q unterzogen werden müssen

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Anhang XIX Eier und Eiprodukte

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Eiern und Eiprodukten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r zulässig ist

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 5 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Anhang XX Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die zum persönlichen Verbrauch bestimmt sind

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die zum persönlichen Verbrauch bestimmt sind, gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s zulässig ist

Anhang XXI Wassertiere

Teil 1

Abschnitt A
Liste der Drittländer oder Gebiete bzw. Zonen oder Kompartimente derselben, aus denen der Eingang von Sendungen mit lebenden Wassertieren gelisteter Arten in die Union für die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe t Ziffer i genannten Zwecke zulässig ist

Abschnitt B
Liste der Drittländer oder Gebiete bzw. Zonen oder Kompartimente derselben, aus denen der Eingang von Sendungen mit Weich- und Krebstieren gelisteter Arten, die für geschlossene Systeme zu Zierzwecken bestimmt sind, in die Union zulässig ist, wie in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe t Ziffer ii vorgesehen

Teil 2
Beschreibung der Zonen oder Kompartimente von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 7 der Tabelle in Teil 1

Teil 4
Tiergesundheitsgarantien gemäß Spalte 8 der Tabelle in Teil 1

Anhang XXII Eingang bestimmter Sendungen in die Union, für die die Union nicht der endgültige Bestimmungsort ist, und Eingang in die Union bestimmter Sendungen, die aus der Union stammen und in die Union zurückkehren

Teil 1
Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, für die die Union nicht der endgültige Bestimmungsort ist, zulässig ist, sowie Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus der Union stammen und in die Union zurückkehren, zulässig ist, gemäß Artikel 3 Absatz 2

Teil 2
Beschreibung der Zonen von Drittländern oder Gebieten gemäß Spalte 2 der Tabelle in Teil 1

Teil 3
Spezifische Bedingungen gemäß Spalte 6 der Tabelle in Teil 1

Teil 4