Regelwerk, EU 2021

Beschl. (EU) 2021/272
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1. Einleitung

2. Eignung der Maßnahme zur Bewältigung relevanter Bedrohungen und grenzübergreifender Auswirkungen (Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 236/2012)

a) Bedrohung der ordnungsgemäßen Funktionsweise und Integrität der Finanzmärkte

b) Bedrohung der Stabilität eines Teils oder des gesamten Finanzsystems der Union

c) Grenzübergreifende Auswirkungen

3. Keine zuständige Behörde hat Maßnahmen ergriffen, um der Bedrohung zu begegnen, oder eine oder mehrere der zuständigen Behörden haben Maßnahmen ergriffen, die der Bedrohung nicht in angemessener Weise gerecht werden (Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 236/2012)

4. Die Maßnahme behebt die Bedrohungen erheblich oder verbessert die Fähigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden, die Bedrohungen zu überwachen (Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 236/2012)

a) Die Bedrohung für die ordnungsgemäße Funktionsweise und Integrität der Finanzmärkte wird durch die Maßnahme signifikant verringert

b) Die Bedrohung der Stabilität eines Teils oder des gesamten Finanzsystems in der Union wird durch die Maßnahme signifikant verringert

c) Verbesserung der Fähigkeit der zuständigen Behörden, die Bedrohung zu überwache

5. Diese Maßnahmen lassen keine Gefahr einer Aufsichtsarbitrage entstehen (Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 236/2012)

6. Die Maßnahme der ESMa beeinträchtigt nicht unverhältnismäßig die Effizienz der Finanzmärkte, etwa durch Verringerung der Liquidität dieser Märkte oder Schaffung von Unsicherheit für die Marktteilnehmer (Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 236/2012)

7. Konsultation und Unterrichtung (Artikel 28 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012)

Artikel 1 Begriffsbestimmung

Artikel 2 Vorübergehende zusätzliche Transparenzpflichten

Artikel 3 Ausnahmen

Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbereich

Anhang

Abbildung 1
Finanzindikatoren

Abbildung 2
Volatilitätsindikatoren

Abbildung 3
EU Branchenindizes

Abbildung 4
EU CDS-Spread-Indizes

Abbildung 5
Europäische Aktienindexentwicklung, nach Ländern

Abbildung 6