VO (EU) 2021/116
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Artikel 1 Festlegung des ersten gemeinsamen Vorhabens
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 ATM-Funktionen und ihre Einführung
Artikel 4 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 409/2013
Artikel 5 Aufhebung
Artikel 6 Inkrafttreten
1. AF1: Erweitertes Anflugmanagement und integriertes AMAN/DMAN im Nahverkehrsbereich mit hoher Verkehrsdichte
1.1. Betrieblicher und technischer Geltungsbereich1.2. Geografischer Geltungsbereich
1.3. Beteiligte, die zur Umsetzung der Funktion verpflichtet sind, und Zieldaten für die Umsetzung
1.4. Notwendigkeit der Synchronisierung
1.5. Erwartete Umweltverbesserungen
1.6. Wechselwirkungen mit anderen ATM-Funktionen
2. AF2: Flughafenintegration und -Durchsatz
2.1. Betrieblicher und technischer Geltungsbereich2.2. Geografischer Geltungsbereich
2.3. Beteiligte, die zur Umsetzung der Funktion verpflichtet sind, und Zieldaten für die Umsetzung
2.4. Notwendigkeit der Synchronisierung
2.5. Erwartete Umweltverbesserungen
2.6. Wechselwirkungen mit anderen ATM-Funktionen
3. AF3: Flexibles Luftraummanagement und freie Streckenführung
3.1. Betrieblicher und technischer Geltungsbereich3.2. Geografischer Geltungsbereich
3.3. Beteiligte, die zur Umsetzung der Funktion verpflichtet sind, und Zieldaten für die Umsetzung
3.4. Notwendigkeit der Synchronisierung
3.5. Erwartete Umweltverbesserungen
3.6. Wechselwirkungen mit anderen ATM-Funktionen
4. AF4: Kooperatives Netzmanagement
4.1. Betrieblicher und technischer Geltungsbereich4.2. Geografischer Geltungsbereich
4.3. Beteiligte, die zur Umsetzung der Funktion verpflichtet sind, und Zieldaten für die Umsetzung
4.4. Notwendigkeit der Synchronisierung
4.5. Erwartete Umweltverbesserungen
4.6. Wechselwirkungen mit anderen ATM-Funktionen
5. AF5: systemweites Informationsmanagement
5.1. Betrieblicher und technischer Geltungsbereich5.2. Geografischer Geltungsbereich
5.3. Beteiligte, die zur Umsetzung der Funktion verpflichtet sind, und Zieldaten für die Umsetzung
5.4. Notwendigkeit der Synchronisierung
5.5. Erwartete Umweltverbesserungen
5.6. Wechselwirkungen mit anderen ATM-Funktionen
6. AF6: Anfänglicher Informationsaustausch über den Flugweg
6.1. Betrieblicher und technischer Geltungsbereich6.2. Geografischer Geltungsbereich
6.3. Beteiligte, die zur Umsetzung der Funktion und der Industrialisierung verpflichtet sind, und Zieldatum für die Umsetzung
6.4. Notwendigkeit der Synchronisierung
6.5. Erwartete Umweltverbesserungen
6.6. Wechselwirkungen mit anderen ATM-Funktionen