VO (EU) 2020/2002
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Meldung innerhalb der Union
Artikel 4 Berichterstattung innerhalb der Union über den Nachweis gelisteter Seuchen
Artikel 5 Melde- und Berichterstattungsregionen
Artikel 6 Berichterstattung innerhalb der Union über die Ergebnisse von Überwachungsprogrammen in der Union
Artikel 7 Berichterstattung innerhalb der Union über die jährlichen Ergebnisse der Durchführung genehmigter Tilgungsprogramme
Artikel 8 Berichterstattung innerhalb der Union über die abschließenden Ergebnisse der Durchführung genehmigter Tilgungsprogramme
Artikel 9 Vorlage und erhebliche Änderung von Überwachungsprogrammen innerhalb der Union
Artikel 10 Vorlage der Tilgungsprogramme
Artikel 11 Beantragung der Anerkennung des Status "seuchenfrei" von Mitgliedstaaten und Zonen in Bezug auf Land- und Wassertierseuchen und des Status "seuchenfrei" von Kompartimenten in Bezug auf Wassertierseuchen
Artikel 12 Austausch von Informationen über seuchenfreie Mitgliedstaaten oder Zonen und Kompartimente davon
Artikel 13 Verfahren für die Einrichtung und Nutzung von ADIS
Artikel 14 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Gelistete Seuchen, die innerhalb der Union gemeldet werden müssen
Anhang II Angaben, die bei der Meldung von Ausbrüchen gelisteter SEuchen innerhalb der Union gemäß Artikel 3 Absatz 3 zu machen sind
Anhang III Angaben, die bei der Berichterstattung über den NAchweis gelisteter Seuchen innerhalb der Union gemäß Artikel 4 Absatz 3 zu machen sind
Anhang IV Regionen in den Mitgliedstaaten für die Zwecke der Meldung und Berichterstattung gemäß Artikel 5
Anhang V Angaben, die gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zu den Ergebnissen der Durchführung obligatorischer und optionaler Tilgungsprogramme zu machen sind
Abschnitt 1
Ergebnisse von Tilgungsprogrammen für Landtierseuchen der Kategorie B und der Kategorie C auf der Grundlage der Gewährung des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene
Abschnitt 2
Ergebnisse von Tilgungsprogrammen für RABV-Infektionen
Abschnitt 3
Ergebnisse von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Abschnitt 4
Ergebnisse von Tilgungsprogrammen für Wassertierseuchen der Kategorie B und der Kategorie C
Anhang VI Angaben, die in Anträgen auf Anerkennung des Status 'seuchenfrei' von Mitgliedstaaten oder Zonen in Bezug auf Land- und Wassertierseuchen sowie in Anträgen auf Anerkennung des Status 'seuchenfrei' von Kompartimenten in Bezug auf Wassertierseuchen gemäß Artikel 11 zu machen sind
Abschnitt 1
Einhaltung allgemeiner Kriterien
Abschnitt 2
Status "seuchenfrei" auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten
Abschnitt 3
Status "seuchenfrei" auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben
Abschnitt 4
Status "seuchenfrei" auf der Grundlage der Unfähigkeit von für gelistete Seuchen von Landtieren gelisteten Vektoren, zu überleben
Abschnitt 5
Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten
Abschnitt 6
Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen
Anhang VII Für die VOrlage von Tilgungsprogrammen gemäß Artikel 10 zu machende Angaben
Abschnitt 1
Vorlage von Tilgungsprogrammen für Landtierseuchen der Kategorie B und der Kategorie C auf der Grundlage der Gewährung des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene
Abschnitt 2
Vorlage von Tilgungsprogrammen für RABV-Infektionen
Abschnitt 3
Vorlage von Tilgungsprogrammen für Infektionen mit BTV
Abschnitt 4
Vorlage von Tilgungsprogrammen für Wassertierseuchen der Kategorie B und der Kategorie C