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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1808 der Kommission vom 30. November 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1698 im Hinblick auf europäische Normen für bestimmte Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Kindermöbel, stationäre Trainingsgeräte und die Zündneigung von Zigaretten
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 402 vom 01.12.2020 S. 140)
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht
Liste zur Veröffentlichung/Übereinstimmung und Sicherheitsanforderungen gem. RL 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt als sicher - soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden -, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie imAmtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.
(2) Am 25. März 2008 erließ die Kommission den Beschluss 2008/264/EG 2 über die Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Zigaretten genügen müssen.
(3) Mit Schreiben M/425 vom 27. Juni 2008 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen hinsichtlich der Brandsicherheitsanforderungen an Zigaretten. Auf der Grundlage dieses Antrags verabschiedete das CEN die Norm EN ISO 12863:2010 "Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten" und deren Änderung EN ISO 12863:2010/A1:2016. Der Verweis auf die Norm und ihre Änderung wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1698 der Kommission 3 veröffentlicht. Um eine korrekte und einheitliche Anwendung der Norm EN ISO 12863: 2010 in der geänderten Fassung EN ISO 12863:2010/A1:2016 zu gewährleisten und technische Korrekturen vorzunehmen, nahm das CEN die Berichtigung EN ISO 12863:2010/AC:2011 an. Die Norm EN ISO 12863:2010, geändert durch EN ISO 12863:2010/A1:2016 und berichtigt durch EN ISO 12863:2010/AC:2011, erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher ist es angezeigt, imAmtsblatt der Europäischen Union zusammen mit Verweisen auf die Norm EN ISO 12863:2010 sowie ihre Änderung EN ISO 12863:2010/A1:2016 einen Verweis auf die Berichtigung EN ISO 12863:2010/AC:2011 zu veröffentlichen.
(4) Am 2. Juli 2010 erließ die Kommission den Beschluss 2010/376/EU 4 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern genügen müssen.
(5) Mit Schreiben M/497 vom 20. Oktober 2011 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen für die Sicherheit von Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder, welche Risiken im Zusammenhang mit der Bettruhe von Kindern mit sich bringen (Risiken des Clusters 2), insbesondere Kinderbettmatratzen, Bettnestchen, Hängewiegen, Kinderdecken und Kinderschlafsäcke.
(6) Auf der Grundlage des Antrags M/497 nahm das CEN die Norm EN 16890:2017 "Kindermöbel - Matratzen für Kinderbetten und Krippen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" an. Die Norm EN 16890:2017 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
(7) Am 6. Januar 2010 erließ die Kommission den Beschluss 2010/9/EU 5 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Produkte für Baderinge, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständer für Säuglinge und Kleinkinder genügen müssen.
(8) Mit Schreiben M/464 vom 3. Mai 2010 beantragte die Kommission beim CEN die Ausarbeitung europäischer Normen, um Risiken des Ertrinkens (Risiken des Clusters 1) einzudämmen - die Hauptrisiken im Zusammenhang mit der Sicherheit von Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder, insbesondere von Baderingen, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständern.
(9) Auf der Grundlage des Antrags M/464 nahm das CEN die Norm EN 17022:2018 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Badehilfen - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren" an. Die Norm EN 17022:2018 erfüllt die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
(Stand: 07.09.2022)
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