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Regelwerk, EU 2020, Betriebssicherheit - EU Bund

Empfehlung (EU) 2020/1307 der Kommission vom 18. September 2020 für ein gemeinsames Instrumentarium der Union zur Senkung der Kosten des Aufbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität und zur Gewährleistung eines raschen und investitionsfreundlichen Zugangs zu 5G-Funkfrequenzen im Hinblick auf die Förderung der Konnektivität zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise in der Union

(ABl. L 305 vom 21.09.2020 S. 33)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass Konnektivität für die Menschen und Unternehmen in der Union unverzichtbar ist. Elektronische Kommunikationsnetze und insbesondere Netze mit sehr hoher Kapazität haben bei der Reaktion auf die Krise eine entscheidende Rolle gespielt, denn sie haben Telearbeit, Fernunterricht und Gesundheitsversorgung sowie die persönliche Kommunikation und Unterhaltung über digitale Netze ermöglicht. Eine breite Gigabit-Konnektivität ist die Voraussetzung für bandbreitenintensive Anwendungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Verkehr, Logistik und Medien, die eine Schlüsselrolle bei der wirtschaftlichen Erholung Europas spielen können. Ganz allgemein tragen feste und drahtlose Netzanbindungen beträchtlich dazu bei, dass erschwingliche und leicht zugängliche Dienste erbracht werden, und helfen somit, die digitale Kluft zu überbrücken. Sie bilden ein wichtiges Instrument, um die Öffentlichkeit zu informieren, die zuständigen Behörden bei der Eindämmung der Ausbreitung des Virus zu unterstützen und im Gesundheitswesen den Datenaustausch und die Erbringung von Telediensten zu ermöglichen.

(2) Infolge der Pandemie haben sich die wirtschaftlichen Aussichten für die kommenden Jahre verändert. Mehr denn je sind Investitionen und Reformen nötig, um die Konvergenz und eine ausgewogene, zukunftsorientierte und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu sichern. Investitionen in die gemeinsamen Prioritäten der Union, insbesondere in der Umwelt-, Digital- und Sozialpolitik, werden die EU widerstandsfähiger machen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum beitragen und gleichzeitig eine Modernisierung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten bewirken. Die Mitgliedstaaten sollten daher das Potenzial der vorgeschlagenen europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität voll ausschöpfen, indem sie für effiziente öffentlichen Ausgaben sorgen und bestmögliche Bedingungen für private Investitionen schaffen. Dazu enthält diese Empfehlung Orientierungen für die Mitgliedstaaten, die derzeit ihre Vorschläge für ihre Wiederaufbau- und Resilienzpläne ausarbeiten. Es wird darin dargelegt, wie die Mitgliedstaaten einfache und realistische Maßnahmen ergreifen können, um Funkfrequenzen für die Netze der fünften Generation (5G) unter investitionsfreundlichen Bedingungen zuzuteilen, und wie sie den Ausbau von Festnetzen und Drahtlosnetzen mit sehr hoher Kapazität erleichtern können, indem sie beispielsweise unnötige Verwaltungshürden beseitigen und ihre Genehmigungsverfahren straffen.

(3) In diesem sozioökonomischen Kontext ist es notwendig, auf der Grundlage bewährter Verfahren einen gemeinsamen Ansatz der Union, ein "Instrumentarium", zu entwickeln. Ziel ist die Schaffung von Anreizen für den raschen Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, zu denen Glasfasernetze und Drahtlosnetze der nächsten Generation gehören. Ein solcher Ansatz würde neu entstehende und künftige digitale Prozesse und Anwendungen unterstützen und im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung in der Union unmittelbar zu Wachstum und Beschäftigung beitragen.

(4) In seinen Schlussfolgerungen vom 9. Juni 2020 zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas 1 betonte der Rat, dass die COVID-19-Pandemie die Notwendigkeit einer schnellen und allgegenwärtigen Netzanbindung gezeigt hat. In dieser Situation sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission eine Reihe bewährter Verfahren zu entwickeln, um die Kosten des Netzausbaus zu senken und den Aufbau von Infrastrukturen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen, zu erleichtern.

(5) 5G-Mobilfunknetze ermöglichen die Netzanbindung mit sehr hohen Übertragungskapazitäten für Mobilfunknutzer. Diese Netze werden eine entscheidende Rolle spielen, wenn es darum geht, die Grundlage für den digitalen und ökologischen Wandel in Bereichen wie Verkehr, Energie, Fertigung, Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Medien zu vollziehen. Voraussetzung für das Funktionieren zahlreicher 5G-Anwendungen ist die unterbrechungsfreie Kontinuität der Dienste in großen geografischen Gebieten und über nationale Grenzen hinweg. Deshalb es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten geeignete Schritte zur Förderung des Netzausbaus in ihren Hoheitsgebieten, gerade auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, unternehmen und beim 5G-Ausbau in Grenzgebieten zusammenarbeiten.

(6) Die frequenzbezogenen Maßnahmen, die Gegenstand dieser Empfehlung sind, können auch in die künftige Überarbeitung des Aktionsplans der Kommission für 5G und 6G für Europa einfließen, der in der Mitteilung der Kommission zur "Gestaltung der digitalen Zukunft Europas" 2

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