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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1130 des Rates vom 30. Juli 2020 zur Durchführung des Artikels 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 247 vom 31.07.2020 S. 14)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Januar 2016 die Verordnung (EU) 2016/44 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/44 hat der Rat die in Anhang III jener Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Organisationen in der Liste im Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 aufrechterhalten und die Angaben zur Identität einer Person aktualisiert werden sollten.

(4) Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2020.

1) ABl. L 12 vom 19.01.2016 S. 1.

.

Anhang

In Abschnitt A (Personen) des Anhangs III der Verordnung (EU) 2016/44 erhält Eintrag 18 folgende Fassung:


"18. GHWELL, Khalifa alias AL GHWEIL, Khalifa AL-GHAWAIL, Khalifa GHAWIL, Khalifa Mohamed Geburtsdatum: 1. Januar 1956 oder 1. Januar 1951
Geburtsort: Misurata, Libyen
Staatsangehörigkeit: libysch
Reisepass-Nr.: A005465 (Libyen), ausgestellt am 12. April 2015, lief am 11. April 2017 aus und
J690P666 (Libyen), ausgestellt am 12. Juni 2016, läuft am 11. Juni 2024 aus.
Geschlecht: männlich
Anschrift: Qasr Ahmed Street, Misurata, Libyen
Khalifa Ghwell war der sogenannte "Ministerpräsident und Verteidigungsminister" des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses ("GNC", auch bekannt als "Regierung der nationalen Rettung") und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.
Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem "Präsidenten" des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm. Als "Ministerpräsident" des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten GNA.
Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als "Ministerpräsident und Verteidigungsminister" des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind.
Am 31. August 2016 befahl er dem "Ministerpräsidenten" und dem "Verteidigungsminister" der "Regierung der nationalen Rettung", die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem das Repräsentantenhaus die GNa abgelehnt hatte.
1.4.2016."


ENDE

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