VO (EU) 2020/852
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Artikel 3 Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Artikel 4 Anwendung der Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bei öffentlichen Maßnahmen, Normen und Kennzeichnungen
Artikel 5 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei ökologisch nachhaltigen Investitionen
Artikel 6 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale beworben werden
Artikel 7 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei anderen Finanzprodukten
Artikel 8 Transparenz in nichtfinanziellen Erklärungen bei Unternehmen
Artikel 9 Umweltziele
Artikel 10 Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
Artikel 11 Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
Artikel 12 Wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Artikel 13 Wesentlicher Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft
Artikel 14 Wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Artikel 15 Wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Artikel 16 Ermöglichende Tätigkeiten
Artikel 17 Erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele
Artikel 18 Mindestschutz
Artikel 19 Anforderungen an technische Bewertungskriterien
Artikel 20 Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
Artikel 21 Zuständige Behörden
Artikel 22 Maßnahmen und Sanktionen
Artikel 23 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 24 Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen
Kapitel III
Schlussbestimmungen
Artikel 25 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088
Artikel 26 Überprüfung