Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/741
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Artikel 1 Gegenstand und Zweck

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Verpflichtungen des Betreibers von Aufbereitungseinrichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Qualität von aufbereitetem Wasser

Artikel 5 Risikomanagement

Artikel 6 Verpflichtungen hinsichtlich Genehmigungen für aufbereitetes Wasser

Artikel 7 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 8 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 9 Information und Sensibilisierung

Artikel 10 Information der Öffentlichkeit

Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12 Bewertung und Überprüfung

Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14 Ausschussverfahren

Artikel 15 Sanktionen

Artikel 16 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Verwendungszwecke und Mindestanforderungen

Abschnitt 1
Verwendungszwecke von aufbereitetem Wasser

Abschnitt 2
Mindestanforderungen

Tabelle 1 - Güteklassen von aufbereitetem Wasser und zulässige landwirtschaftliche Verwendungszwecke und Bewässerungsmethoden

Tabelle 2 - Anforderungen an die Qualität von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung

Tabelle 3 - Mindesthäufigkeit der Routineüberwachung von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung

Tabelle 4- Überwachung zur Validierung bei aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung

Anhang II

A. Wesentliche Elemente des Risikomanagements
B. Bedingungen für die zusätzlichen Anforderungen
C. Vorsorgemaßnahmen

Tabelle 1