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Regelwerk, EU 2020, Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/733 des Rates vom 2. Juni 2020 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. LI 172 vom 03.06.2020 S. 15)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP 1, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.

(2) Am 11. Mai 2020 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat"), der gemäß der Resolution 1718 (2006) des VN-Sicherheitsrats eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert.

(3) Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 2. Juni 2020.

1) ABl. L 141 vom 28.05.2016 S. 79.

.

Anhang

In Anhang I Teil B ("Einrichtungen") des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhält Eintrag 75 folgende Fassung:

"75. YUK TUNG ENERGY PTE LTD 80 Raffles Place, #17-22 UOB Plaza, Singapore, 048624, Singapur 30.3.2018 Schiffsmanager und Bereederer des Schiffs YUK TUNG, das direkte Umladungen von raffinierten Erdölerzeugnissen von Schiff zu Schiff durchgeführt hat."


ENDE

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