VO (EU) 2020/689
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Teil I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Teil II
Überwachung, Tilgungsprogramme, Status "seuchenfrei"
Kapitel 1
Überwachung
Abschnitt 1
Gestaltung der Überwachung, Zieltierpopulation und Diagnosemethoden
Artikel 3 Gestaltung der Überwachung
Artikel 4 Zieltierpopulation
Artikel 5 Ausschluss bestimmter gehaltener Landtiere aus der Zieltierpopulation
Artikel 6 Diagnosemethoden
Artikel 7 Beitrag amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten zur Tiergesundheitsüberwachung
Abschnitt 2
Bestätigung einer Seuche und Falldefinitionen
Artikel 8 Kriterien für die amtliche Bestätigung gelisteter Seuchen, mit Ausnahme von Seuchen der Kategorie A, und bestimmter neu auftretender Seuchen und anschließende Bestätigung des Ausbruchs
Artikel 9 Falldefinitionen
Abschnitt 3
Überwachungsprogramm in der Union
Artikel 10 Kriterien und Inhalte von Überwachungsprogrammen in der Union
Artikel 11 Erforderliche Informationen bei der Vorlage von Überwachungsprogrammen in der Union und der entsprechenden Berichterstattung
Kapitel 2
Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 12 Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Landtieren
Artikel 13 Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulationen
Artikel 14 Endgültige Ziele und Zwischenziele
Artikel 15 Laufzeit
Abschnitt 2
Tilgungsprogramme auf der Grundlage der Gewährung des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene
Artikel 16 Seuchenbekämpfungsstrategie auf der Grundlage des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene
Artikel 17 Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen
Artikel 18 Verpflichtungen von Unternehmern in Bezug auf Tilgungsprogramme für bestimmte Seuchen
Artikel 19 Ausnahmen in Bezug auf die Gewährung des Status "seuchenfrei" für Betriebe
Artikel 20 Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Gewährung, Aussetzung und Aberkennung des Status "seuchenfrei"
Artikel 21 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 22 Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 23 Ausnahmen von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 24 Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 25 Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen
Artikel 26 Verbringung von Tieren in infizierte Betriebe oder aus infizierten Betrieben
Artikel 27 Testen und Entfernen von Tieren aus infizierten Betrieben
Artikel 28 Umgang mit Erzeugnissen aus infizierten Betrieben
Artikel 29 Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren aus infizierten Betrieben
Artikel 30 Reinigung und Desinfektion und sonstige Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen
Artikel 31 Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion
Abschnitt 3
Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV
Artikel 32 Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV
Artikel 33 Zieltierpopulation für Tilgungsprogramme für die Infektion mit RABV
Artikel 34 Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit RABV
Artikel 35 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit RABV
Artikel 36 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit RABV
Abschnitt 4
Bestimmungen für Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV
Artikel 37 Seuchenbekämpfungsstrategie von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 38 Zieltierpopulationen und zusätzliche Tierpopulationen bei Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 39 Verpflichtungen der Unternehmer im Zusammenhang mit Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 40 Verpflichtungen der zuständigen Behörde im Rahmen von Tilgungsprogrammen für die Infektion mit BTV
Artikel 41 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf die Infektion mit BTV
Artikel 42 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Bestätigung der Infektion mit BTV
Artikel 43 Verbringung von gehaltenen Tieren und Zuchtmaterial der Zieltierpopulation in Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen
Artikel 44 Vektorgeschützter Betrieb
Artikel 45 Verbringung von Tieren durch Mitgliedstaaten oder Zonen, die unter Tilgungsprogramme für die Infektion mit BTV fallen
Kapitel 3
Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 46 Seuchenbekämpfungsstrategie zur Tilgung von Seuchen der Kategorien B und C bei Wassertieren
Artikel 47 Räumlicher Anwendungsbereich und Tierpopulation
Artikel 48 Endgültige Ziele und Zwischenziele
Artikel 49 Laufzeit
Abschnitt 2
Anforderungen an Tilgungsprogramme
Artikel 50 Mindestanforderungen an ein Tilgungsprogramm
Artikel 51 In Tilgungsprogramme für Seuchen der Kategorien B und C einzubeziehende Tierpopulationen
Artikel 52 Zu ergreifende Maßnahmen in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimenten, die unter Tilgungsprogramme fallen
Artikel 53 Ausnahme von geschlossenen Betrieben von der Einstufung des Gesundheitsstatus
Artikel 54 Impfung
Artikel 55 Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 56 Ausdehnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht auf bestimmte Seuchen
Artikel 57 Ausnahme von den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Seuchenverdacht
Artikel 58 Amtliche Bestätigung bestimmter Seuchen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 59 Epidemiologische Untersuchung und Untersuchungen bei Bestätigung bestimmter Seuchen
Artikel 60 Verbringungen in einen oder aus einem infizierten Betrieb und alle/n anderen in der Sperrzone befindliche/n Betriebe/n
Artikel 61 Ausnahmen von der Einschränkung der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus infizierten Betrieben
Artikel 62 Entfernung infizierter Tiere
Artikel 63 Reinigung und Desinfektion
Artikel 64 Stilllegung
Artikel 65 Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung einer Reinfektion
Kapitel 4
Der Status "seuchenfrei"
Abschnitt 1
Genehmigung des Status "seuchenfrei" von Mitgliedstaaten und Zonen
Artikel 66 Kriterien für die Gewährung des Status "seuchenfrei"
Artikel 67 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten
Artikel 68 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben
Artikel 69 Status "seuchenfrei" für Landtiere auf der Grundlage der Überlebensunfähigkeit gelisteter Vektoren für gelistete Seuchen von Landtieren
Artikel 70 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten
Artikel 71 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen
Artikel 72 Seuchenspezifische Anforderungen an den Status "seuchenfrei"
Abschnitt 2
Genehmigung des Status "seuchenfrei" für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden
Artikel 73 Kriterien für die Gewährung des Status "seuchenfrei" für Kompartimente, in denen Tiere aus Aquakultur gehalten werden
Artikel 74 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage des Nichtvorhandenseins gelisteter Arten
Artikel 75 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage der Unfähigkeit des Seuchenerregers, zu überleben
Artikel 76 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von historischen Daten und Überwachungsdaten
Artikel 77 Status "seuchenfrei" auf der Grundlage von Tilgungsprogrammen
Artikel 78 Seuchenspezifische Anforderungen an den Status "seuchenfrei"
Artikel 79 Spezifische Anforderungen an Kompartimente, die vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer unabhängig sind
Artikel 80 Besondere Bestimmungen für Kompartimente aus Einzelbetrieben, die Aquakulturtätigkeiten erstmals aufnehmen oder erneut aufnehmen und in denen der Gesundheitsstatus bezogen auf eine bestimmte Seuche unabhängig ist vom Gesundheitsstatus der benachbarten natürlichen Gewässer
Abschnitt 3
Aufrechterhaltung, Aussetzung und Aberkennung des Status "seuchenfrei"
Artikel 81 Spezifische Kriterien für Überwachungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zur Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei"
Artikel 82 Aussetzung, Aberkennung und Wiederzuerkennung des Status "seuchenfrei"
Abschnitt 4
Ausnahmen von der Genehmigung durch die Kommission
Artikel 83 Ausnahmen von der Genehmigung des Status "seuchenfrei" bei bestimmten Wassertierseuchen und bestimmter Tilgungsprogramme bei Wassertierseuchen durch die Kommission
Teil III
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 84 Übergangsbestimmungen bezüglich eines bestehenden Status "seuchenfrei"
Artikel 85 Übergangsbestimmungen für bestehende Tilgungs- oder Überwachungsprogramme
Artikel 86 Aufhebung
Artikel 87 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Besondere Falldefinition für Seuchen von Landtieren
Abschnitt 1
Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI)
Abschnitt 2
Infektion mit niedrigpathogenen Viren der Aviären Influenza (LPAIV)
Abschnitt 3
Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit (NDV)
Anhang II Überwachungsprogramme in der Union
Teil I
Überwachung auf Aviäre Influenza bei Tieren
Abschnitt 1
Allgemeine Vorgehensweise und Anforderungen
Abschnitt 2
Ziele der Überwachung
Abschnitt 3
Früherkennung von HPAI bei Geflügel
Abschnitt 4
Früherkennung von HPAI bei Wildvögeln
Abschnitt 5
Risikobasierte ergänzende Überwachung auf HPAI bei Geflügelarten, die im Allgemeinen keine signifikanten klinischen Anzeichen aufweisen
Abschnitt 6
Risikobasierte Überwachung zur Identifikation von Clustern aus Betrieben mit LPAIV-Infektion und Betrieben mit kontinuierlicher Ausbreitung von LPAIV
Abschnitt 7
Zielgeflügelpopulationen
Abschnitt 8
Zielwildvogelpopulationen
Abschnitt 9
Methoden für Probenahme und Labortests
Abschnitt 10
Überwachung von Arten, die nicht für die HPAI gelistet sind
Anhang III Diagnosemethoden für die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" für bestimmte Seuchen bei Landtieren
Abschnitt 1
Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis
Abschnitt 2
Infektionen mit dem Myobacteriumtuberculosis-Komplex
Abschnitt 3
Enzootische Leukose der Rinder
Abschnitt 4
Infektiöse bovine Rhinotracheitis/infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IBR/IPV)
Abschnitt 5
Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit (ADV)
Abschnitt 6
Bovine Virus Diarrhoe (BVD)
Anhang IV Seuchenspezifische Anforderungen an die Gewährung, Aufrechterhaltung, Aussetzung und Aberkennung des Status "seuchenfrei" auf Betriebsebene und seuchenspezifische Anforderungen an die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" auf der Ebene von Mitgliedstaaten oder Zonen
Teil I
Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis
Kapitel 1
Betrieb, der frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis ist, ohne Impfung
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status
Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status
Kapitel 2
Betrieb, der frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis ist, mit Impfung
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status
Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status
Kapitel 3
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis in Bezug auf gehaltene Rinder ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status in Bezug auf gehaltene Rinder
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status in Bezug auf gehaltene Rinder
Kapitel 4
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit Brucella abortus, B. melitensis und B. suis in Bezug auf gehaltene Schafe und Ziegen ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status in Bezug auf gehaltene Schafe und Ziegen
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status in Bezug auf gehaltene Schafe und Ziegen
Teil II
Infektion mit dem Mycobacteriumtuberculosis-Komplex
Kapitel 1
Betrieb, der von einer Infektion mit dem Mycobacteriumtuberculosis-Komplex frei ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status
Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status
Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit MTBC ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status in Bezug auf gehaltene Rinder
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Teil III
Enzootische Leukose der Rinder
Kapitel 1
Betrieb, der frei von enzootischer Leukose der Rinder ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status
Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status
Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von EBL ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Teil IV
Infektiöse bovine Rhinotracheitis/infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis
Kapitel 1
Betrieb, der frei von infektiöser boviner Rhinotracheitis/infektiöser Pustulöser Vulvovaginitis ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status
Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status
Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von IBR/IPV sind
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Teil V
Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit
Kapitel 1
Betrieb, der frei von einer Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status
Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status
Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit ADV ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Teil VI
Bovine Virus Diarrhoe
Kapitel 1
Betrieb, der frei von Boviner Virus Diarrhoe ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Abschnitt 3
Aussetzung und Wiederzuerkennung des Status
Abschnitt 4
Aberkennung und Wiedererlangung des Status
Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von Boviner Virus Diarrhoe ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Anhang V Seuchenspezifische Anforderungen an die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" auf der Ebene von Mitgliedstaaten oder Zonen
Teil I
Infektion mit dem Tollwut-Virus
Kapitel 1
Technische Anforderungen an die Tollwutimpfung
Abschnitt 1
Impfung gehaltener Tiere
Abschnitt 2
Impfung wild lebender Tiere
Kapitel 2
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit dem Tollwut-Virus ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Teil II
Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)
Kapitel 1
Mindestanforderungen an die Überwachung
Abschnitt 1
Überwachung zum Nachweis von Serotypen des Virus der Blauzungenkrankheit, die in den letzten zwei Jahren nicht gemeldet wurden
Abschnitt 2
Überwachung zur Bestimmung des Ausmaßes der BTV-Infektion
Abschnitt 3
Überwachung zum Nachweis der Abwesenheit einer BTV-Infektion
Abschnitt 4
Anforderungen an die aktive Überwachung der BTV-Infektion
Abschnitt 5
Entomologische Überwachung
Kapitel 2
Verbringung von Tieren und Zuchtmaterial
Abschnitt 1
Verbringung von Tieren
Abschnitt 2
Verbringung von Zuchtmaterial
Kapitel 3
Vektorgeschützter Betrieb
Kapitel 4
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die frei von einer Infektion mit BTV ist
Abschnitt 1
Gewährung des Status
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Kapitel 5
Mitgliedstaat oder Zone, der bzw. die saisonal frei von BTV ist
Teil III
Befall mit Varroa spp.
Abschnitt 1
Gewährung des Status "frei von Befall mit Varroa spp." an einen Mitgliedstaat oder eine Zone
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status "frei von Befall mit Varroa spp." eines Mitgliedstaats oder einer Zone
Teil IV
Status "frei von einer Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit ohne Impfung"
Abschnitt 1
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit dem Virus der Newcastle-Krankheit ohne Impfung"
Abschnitt 2
Aufrechterhaltung des Status
Anhang VI Besondere Anforderungen in Bezug auf Seuchen von Wassertieren
Teil I
Risikobasierte Überwachung
Kapitel 1
Mindestanforderungen an die risikobasierte Überwachung in bestimmten zugelassenen Aquakulturbetrieben
Kapitel 2
Für bestimmte zugelassene Aquakulturbetriebe anzuwendende Risikoeinstufung
Kapitel 3
Häufigkeit risikobasierter Tiergesundheitsbesuche
Teil II
Seuchenspezifische Anforderungen an den Status "seuchenfrei" von Wassertieren
Kapitel 1
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme
Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von VHS" oder "frei von IHN" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus
Tabelle 1. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des in Buchstabe a Ziffer i genannten zweijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von VHS" und des Status "frei von IHN"
Tabelle 1. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente, die während des in Buchstabe a Ziffer ii genannten vierjährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von VHS" und des Status "frei von IHN" einen verringerten Stichprobenumfang nutzen
Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von VHS" oder "frei von IHN" in Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimenten mit bekannter Infektion mit VHS oder IHN
Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von VHS" und "frei von IHN"
Tabelle 1. C Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente für die Aufrechterhaltung des Status "frei von VHS" oder "frei von IHN"
Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden
Kapitel 2
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit dem HPR-deletierten Virus der Ansteckenden Blutarmut der Lachse (HPR-deletierter ISAV)
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme
Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus
Tabelle 2. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des zweijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV"
Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV
Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV"
Tabelle 2. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit dem HPR-deletierten ISAV"
Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden
Kapitel 3
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit Marteilia refringens
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme
Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus
Tabelle 3. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des dreijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens"
Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit Marteilia refringens
Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens"
Tabelle 3. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Erhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Marteilia refringens"
Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden
Kapitel 4
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit Bonamia exitiosa
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme
Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus
Tabelle 4. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente während des dreijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa"
Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit Bonamia exitiosa
Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa"
Tabelle 4. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia exitiosa"
Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden
Kapitel 5
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit Bonamia ostreae
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme
Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus
Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit Bonamia ostreae
Tabelle 5. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente während des dreijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae"
Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae"
Tabelle 5. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit Bonamia ostreae"
Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden
Kapitel 6
Tilgung, Status "seuchenfrei" und Diagnosemethoden für die Infektion mit dem Virus der Weißpünktchenkrankheit (WSSV)
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahme
Abschnitt 2
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit unbekanntem Gesundheitsstatus
Abschnitt 3
Gewährung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV" für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit bekannter Infektion mit WSSV
Tabelle 6. A Programm für Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente während des zweijährigen Kontrollzeitraums vor der Erlangung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV"
Abschnitt 4
Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV"
Tabelle 6. B Programm für Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente zur Aufrechterhaltung des Status "frei von einer Infektion mit WSSV"
Abschnitt 5
Diagnose- und Probenahmemethoden
Teil III
Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung von Überwachungsprogrammen für Seuchen der Kategorie C und für die Wiederaufnahme dieser Programme nach einem Seuchenausbruch
Kapitel 1
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für VHS oder IHN und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf VHS und IHN
Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms
Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Tabelle 1 Überwachungsprogramm für VHS/IHN
Kapitel 2
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für HPR-deletierten ISAV und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit dem HPR-deletierten ISAV
Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms
Tabelle 2 Überwachungsprogramm für HPR-deletierten ISAV
Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Kapitel 3
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit Marteilia refringens und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit Marteilia refringens
Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms
Tabelle 3 Überwachungsprogramm für Marteilia refringens
Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Kapitel 4
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit Bonamia exitiosa und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit Bonamia exitiosa
Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms
Tabelle 4 Überwachungsprogramm für Infektionen mit Bonamia exitiosa
Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Kapitel 5
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit Bonamia ostreae und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf Infektionen mit Bonamia ostreae
Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms
Tabelle 5 Überwachungsprogramm für Infektionen mit Bonamia ostreae
Abschnitt 3
Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Kapitel 6
Anforderungen an Betriebe zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Infektionen mit WSSV und Anforderungen an die Wiederaufnahme dieses Überwachungsprogramms nach einem Seuchenausbruch
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an Gesundheitsbesuche und Probenahmen im Hinblick auf eine Infektion mit WSSV
Abschnitt 2
Besondere Anforderungen zum Nachweis der Umsetzung eines Überwachungsprogramms
Tabelle 6 Überwachungsprogramm für Infektionen mit WSSV