VO (EU) 2020/686
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Teil I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Teil II
Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben, Verzeichnisse, Führen von Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit
Kapitel 1
Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben
Artikel 3 Anforderungen an die Zulassung von Betrieben für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 4 Zulassung von Betrieben für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden durch die zuständige Behörde
Artikel 5 Besondere Vorschriften über die Einstellung der Tätigkeit zugelassener Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Kapitel 2
Von der zuständigen Behörde zu führende Verzeichnisse der registrierten bzw. der zugelassenen Zuchtmaterialbetriebe
Artikel 6 Von der zuständigen Behörde zu führendes Verzeichnis der registrierten Zuchtmaterialbetriebe
Artikel 7 Von der zuständigen Behörde zu führendes Verzeichnis der zugelassenen Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Kapitel 3
Führen von Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit
Abschnitt 1
Führen von Aufzeichnungen
Artikel 8 Pflicht der Unternehmer zugelassener Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden zum Führen von Aufzeichnungen
Artikel 9 Pflicht der Unternehmer zugelassener Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die ihre Tätigkeit einstellen, zum Führen von Aufzeichnungen
Abschnitt 2
Rückverfolgbarkeit
Artikel 10 Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 11 Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Zuchtmaterial von Hunden und Katzen, von in geschlossenen Betrieben gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden, sowie von Tieren der Familie der Camelidae und der Cervidae
Teil III
Verbringungen von Zuchtmaterial zwischen Mitgliedstaaten
Kapitel 1
Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Abschnitt 1
Vorschriften für die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden in zugelassenen Zuchtmaterialbetrieben
Artikel 12 Vorschriften für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden aus zugelassenen Zuchtmaterialbetrieben
Artikel 13 Ausnahmeregelung für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Samen von Schafen und Ziegen aus Betrieben, in denen diese Tiere gehalten werden
Artikel 14 Ausnahmeregelung für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial von in geschlossenen Betrieben gehaltenen Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Abschnitt 2
Tiergesundheitsanforderungen an Spendertiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde, und Anforderungen an die Isolierung und Quarantäne solcher Tiere
Unterabschnitt I
Allgemeine Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden
Artikel 15 Zuständigkeiten der Unternehmer mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde
Artikel 16 Zuständigkeiten der Stationstierärzte und der verantwortlichen Tierärzte der Einheit mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde
Artikel 17 Zuständigkeiten der Stationstierärzte und der verantwortlichen Tierärzte der Einheit mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial in Betrieben gewonnen wurde, die tierseuchenrechtlichen Verbringungsbeschränkungen unterliegen
Artikel 18 Zusätzliche Zuständigkeiten der Stationstierärzte mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde
Artikel 19 Ausnahme von den Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, die zwischen Besamungsstationen verbracht werden
Unterabschnitt II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an bestimmte Huftierarten
Artikel 20 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden
Artikel 21 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderschweine, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden
Artikel 22 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderschafe und -ziegen, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden
Artikel 23 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderequiden, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden
Artikel 24 Labor- und andere Tests, die an Spenderrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden sowie dem von ihnen gewonnenen Zuchtmaterial durchzuführen sind
Artikel 25 Genehmigung für Labortests an Spenderrindern, -schweinen, -schafen und -ziegen in Quarantäneeinrichtungen
Abschnitt 4
Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und an sonstige Verfahren zur Bearbeitung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 26 Pflichten der Unternehmer hinsichtlich der Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Abschnitt 5
Tiergesundheitsanforderungen an den Transport von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 27 Zuständigkeiten der Stationstierärzte und der verantwortlichen Tierärzte der Einheit mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an den Transport von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 28 Zuständigkeiten der Unternehmer mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an den Transport von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 29 Zusätzliche Zuständigkeiten der Unternehmer in Bezug auf den Transport von Samen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Kapitel 2
Bescheinigen der Tiergesundheit, Eigenerklärung und Melden der Verbringung in Bezug auf Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 30 Vorschriften über das Bescheinigen der Tiergesundheit
Artikel 31 In der Veterinärbescheinigung vorgeschriebene Informationen für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, das zwischen Mitgliedstaaten verbracht wird
Artikel 32 Anforderungen an die Eigenerklärung für Verbringungen in bzw. aus Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieben von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 33 Pflicht der Vorabmeldung durch die Unternehmer von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 34 Für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden benötigte Angaben
Artikel 35 Notfallverfahren für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden bei Stromausfällen und sonstigen Störungen des IMSOC
Kapitel 3
Tiergesundheitsanforderungen, Bescheinigen der Tiergesundheit und Melden in Bezug auf Zuchtmaterial von anderen Tieren als Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Artikel 36 - gestrichen -
Artikel 37 Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden, in andere Mitgliedstaaten zwischen geschlossenen Betrieben
Artikel 38 Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial von Tieren der Familie der Camelidae und der Cervidae
Artikel 39 Vorschriften über das Bescheinigen der Tiergesundheit
Artikel 40 Anforderungen an das Bescheinigen der Tiergesundheit in Bezug auf Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden
Artikel 41 Anforderungen an die Vorabmeldung durch die Unternehmer von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden
Artikel 42 Für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden benötigte Angaben
Artikel 43 Notfallverfahren für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden bei Stromausfällen und sonstigen Störungen des IMSOC
Kapitel 4
Zusätzliche Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen für Zuchtmaterial durch die zuständige Behörde
Artikel 44 Zusätzliche Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen durch die zuständigen Behörden für Zuchtmaterial, das für wissenschaftliche Zwecke bestimmt ist
Artikel 45 Zusätzliche Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen durch die zuständigen Behörden für Zuchtmaterial, das in Genbanken in einem anderen Mitgliedstaat verbracht wird
Artikel 46 Vorschriften betreffend die Eigenerklärung für Zuchtmaterial, das für wissenschaftliche Zwecke bestimmt ist oder in Genbanken in einem anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, und darin aufzunehmende Angaben
Artikel 47 Vorabmeldung durch die Unternehmer von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial zu wissenschaftlichen Zwecken oder in Genbanken
Artikel 48 Notfallverfahren für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Lagerung in Genbanken bei Stromausfällen und sonstigen Störungen des IMSOC
Teil IV
Schlussbestimmungen
Artikel 49 Übergangsmaßnahmen
Artikel 50 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Vorschriften für die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden im Sinne von Teil II Kapitel 1
Teil 1
Anforderungen an Besamungsstationen im Sinne des Artikels 4
Teil 2
Anforderungen an die Zulassung einer Embryo-Entnahmeeinheit im Sinne des Artikels 4
Teil 3
Anforderungen an die Zulassung einer Embryo-Erzeugungseinheit im Sinne des Artikels 4
Teil 4
Anforderungen an die Zulassung eines Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetriebs im Sinne des Artikels 4
Teil 5
Anforderungen an die Zulassung eines Zuchtmaterialdepots im Sinne des Artikels 4
Anhang II Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren im Sinne des Teils III Kapitel 1 Abschnitt 2
Teil 1
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren im Sinne des Artikels 20
Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren
Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, denen in vivo erzeugte Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren
Kapitel III
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, von denen Eizellen zurIn-vitro-Erzeugung von Embryonen gewonnen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren
Teil 2
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schweine, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren im Sinne des Artikels 21
Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schweine, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren
Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schweine, denen Eizellen und Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren
Teil 3
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schafe und Ziegen, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren gemäss Artikel 22
Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schafe und Ziegen, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren
Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schafe und Ziegen, denen Eizellen und Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren
Teil 4
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren gemäss Artikel 23
Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Equiden, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei diesen Tieren
Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Equiden, denen Eizellen und Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei diesen Tieren
Teil 5
Andere Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Tiere der Familie der Camelidae und der Cervidae, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren gemäss den Artikeln 20, 21, 22 und 38
Kapitel I
Anforderungen an Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen hinsichtlich der Maul- und Klauenseuche
Kapitel II
Anforderungen an Rinder, Schafe und Ziegen sowie an Tiere der Familie der Camelidae und der Cervidae hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)
Kapitel III
Anforderungen an Rinder, Schafe und Ziegen hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der epizootischen Hämorrhagie (Serotypen 1-7)
Kapitel IV
Anforderungen an einen Betrieb, der als frei von einer Infektion mit Brucella abortus, Brucella melitensis und Brucella suis bei Schweinen gelten kann
Anhang III Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden gemäss Artikel 26
Teil 1
Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Verarbeitung und Lagerung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Samen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie Anforderungen an den Transport dieses Samens
Teil 2
Tiergesundheitsanforderungen an die Entnahme und Verarbeitung vonin vivo gewonnenen Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Teil 3
Tiergesundheitsanforderungen an die Entnahme und Verarbeitung von Eizellen, Ovarien und anderen Geweben für die In-Vitro-Erzeugung von Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Teil 4
Tiergesundheitsanforderungen an die Verarbeitung von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Teil 5
Tiergesundheitsanforderungen an die Verarbeitung mikromanipulierter Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
Teil 6
Tiergesundheitsanforderungen an die Lagerung von in vivo gewonnenen und in vitro erzeugten Embryonen sowie von Eizellen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden