Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/686
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Erwägungsgründe

Teil I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Teil II
Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben, Verzeichnisse, Führen von Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit

Kapitel 1
Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben

Artikel 3 Anforderungen an die Zulassung von Betrieben für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 4 Zulassung von Betrieben für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden durch die zuständige Behörde

Artikel 5 Besondere Vorschriften über die Einstellung der Tätigkeit zugelassener Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Kapitel 2
Von der zuständigen Behörde zu führende Verzeichnisse der registrierten bzw. der zugelassenen Zuchtmaterialbetriebe

Artikel 6 Von der zuständigen Behörde zu führendes Verzeichnis der registrierten Zuchtmaterialbetriebe

Artikel 7 Von der zuständigen Behörde zu führendes Verzeichnis der zugelassenen Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Kapitel 3
Führen von Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit

Abschnitt 1
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 8 Pflicht der Unternehmer zugelassener Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden zum Führen von Aufzeichnungen

Artikel 9 Pflicht der Unternehmer zugelassener Betriebe für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die ihre Tätigkeit einstellen, zum Führen von Aufzeichnungen

Abschnitt 2
Rückverfolgbarkeit

Artikel 10 Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 11 Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Zuchtmaterial von Hunden und Katzen, von in geschlossenen Betrieben gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden, sowie von Tieren der Familie der Camelidae und der Cervidae

Teil III
Verbringungen von Zuchtmaterial zwischen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Abschnitt 1
Vorschriften für die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden in zugelassenen Zuchtmaterialbetrieben

Artikel 12 Vorschriften für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden aus zugelassenen Zuchtmaterialbetrieben

Artikel 13 Ausnahmeregelung für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Samen von Schafen und Ziegen aus Betrieben, in denen diese Tiere gehalten werden

Artikel 14 Ausnahmeregelung für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial von in geschlossenen Betrieben gehaltenen Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Abschnitt 2
Tiergesundheitsanforderungen an Spendertiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde, und Anforderungen an die Isolierung und Quarantäne solcher Tiere

Unterabschnitt I
Allgemeine Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden

Artikel 15 Zuständigkeiten der Unternehmer mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde

Artikel 16 Zuständigkeiten der Stationstierärzte und der verantwortlichen Tierärzte der Einheit mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde

Artikel 17 Zuständigkeiten der Stationstierärzte und der verantwortlichen Tierärzte der Einheit mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial in Betrieben gewonnen wurde, die tierseuchenrechtlichen Verbringungsbeschränkungen unterliegen

Artikel 18 Zusätzliche Zuständigkeiten der Stationstierärzte mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wurde

Artikel 19 Ausnahme von den Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, -schweine, -schafe, -ziegen und -equiden, die zwischen Besamungsstationen verbracht werden

Unterabschnitt II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an bestimmte Huftierarten

Artikel 20 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderrinder, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden

Artikel 21 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderschweine, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden

Artikel 22 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderschafe und -ziegen, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden

Artikel 23 Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Spenderequiden, von denen Samen, Eizellen und Embryonen gewonnen wurden

Artikel 24 Labor- und andere Tests, die an Spenderrindern, -schweinen, -schafen, -ziegen und -equiden sowie dem von ihnen gewonnenen Zuchtmaterial durchzuführen sind

Artikel 25 Genehmigung für Labortests an Spenderrindern, -schweinen, -schafen und -ziegen in Quarantäneeinrichtungen

Abschnitt 4
Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und an sonstige Verfahren zur Bearbeitung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 26 Pflichten der Unternehmer hinsichtlich der Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Abschnitt 5
Tiergesundheitsanforderungen an den Transport von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 27 Zuständigkeiten der Stationstierärzte und der verantwortlichen Tierärzte der Einheit mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an den Transport von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 28 Zuständigkeiten der Unternehmer mit Blick auf die Einhaltung der Tiergesundheitsanforderungen an den Transport von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 29 Zusätzliche Zuständigkeiten der Unternehmer in Bezug auf den Transport von Samen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen

Kapitel 2
Bescheinigen der Tiergesundheit, Eigenerklärung und Melden der Verbringung in Bezug auf Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 30 Vorschriften über das Bescheinigen der Tiergesundheit

Artikel 31 In der Veterinärbescheinigung vorgeschriebene Informationen für Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, das zwischen Mitgliedstaaten verbracht wird

Artikel 32 Anforderungen an die Eigenerklärung für Verbringungen in bzw. aus Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetrieben von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 33 Pflicht der Vorabmeldung durch die Unternehmer von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 34 Für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden benötigte Angaben

Artikel 35 Notfallverfahren für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden bei Stromausfällen und sonstigen Störungen des IMSOC

Kapitel 3
Tiergesundheitsanforderungen, Bescheinigen der Tiergesundheit und Melden in Bezug auf Zuchtmaterial von anderen Tieren als Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Artikel 36 - gestrichen -

Artikel 37 Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden, in andere Mitgliedstaaten zwischen geschlossenen Betrieben

Artikel 38 Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen in andere Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial von Tieren der Familie der Camelidae und der Cervidae

Artikel 39 Vorschriften über das Bescheinigen der Tiergesundheit

Artikel 40 Anforderungen an das Bescheinigen der Tiergesundheit in Bezug auf Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden

Artikel 41 Anforderungen an die Vorabmeldung durch die Unternehmer von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden

Artikel 42 Für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden benötigte Angaben

Artikel 43 Notfallverfahren für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Zuchtmaterial von gehaltenen Landtieren, ausgenommen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden bei Stromausfällen und sonstigen Störungen des IMSOC

Kapitel 4
Zusätzliche Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen für Zuchtmaterial durch die zuständige Behörde

Artikel 44 Zusätzliche Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen durch die zuständigen Behörden für Zuchtmaterial, das für wissenschaftliche Zwecke bestimmt ist

Artikel 45 Zusätzliche Vorschriften für die Gewährung von Ausnahmeregelungen durch die zuständigen Behörden für Zuchtmaterial, das in Genbanken in einem anderen Mitgliedstaat verbracht wird

Artikel 46 Vorschriften betreffend die Eigenerklärung für Zuchtmaterial, das für wissenschaftliche Zwecke bestimmt ist oder in Genbanken in einem anderen Mitgliedstaat verbracht werden soll, und darin aufzunehmende Angaben

Artikel 47 Vorabmeldung durch die Unternehmer von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial zu wissenschaftlichen Zwecken oder in Genbanken

Artikel 48 Notfallverfahren für die Meldung von Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Zuchtmaterial zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Lagerung in Genbanken bei Stromausfällen und sonstigen Störungen des IMSOC

Teil IV
Schlussbestimmungen

Artikel 49 Übergangsmaßnahmen

Artikel 50 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I Vorschriften für die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden im Sinne von Teil II Kapitel 1

Teil 1
Anforderungen an Besamungsstationen im Sinne des Artikels 4

Teil 2
Anforderungen an die Zulassung einer Embryo-Entnahmeeinheit im Sinne des Artikels 4

Teil 3
Anforderungen an die Zulassung einer Embryo-Erzeugungseinheit im Sinne des Artikels 4

Teil 4
Anforderungen an die Zulassung eines Zuchtmaterial-Verarbeitungsbetriebs im Sinne des Artikels 4

Teil 5
Anforderungen an die Zulassung eines Zuchtmaterialdepots im Sinne des Artikels 4

Anhang II Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren im Sinne des Teils III Kapitel 1 Abschnitt 2

Teil 1
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren im Sinne des Artikels 20

Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren

Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, denen in vivo erzeugte Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren

Kapitel III
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, von denen Eizellen zurIn-vitro-Erzeugung von Embryonen gewonnen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren

Teil 2
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schweine, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren im Sinne des Artikels 21

Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schweine, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren

Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schweine, denen Eizellen und Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren

Teil 3
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schafe und Ziegen, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren gemäss Artikel 22

Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schafe und Ziegen, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren

Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Schafe und Ziegen, denen Eizellen und Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne bei den genannten Tieren

Teil 4
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Equiden, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren gemäss Artikel 23

Kapitel I
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Equiden, von denen Samen gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei diesen Tieren

Kapitel II
Zusätzliche Tiergesundheitsanforderungen an Equiden, denen Eizellen und Embryonen entnommen werden, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei diesen Tieren

Teil 5
Andere Tiergesundheitsanforderungen an Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Tiere der Familie der Camelidae und der Cervidae, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, sowie Anforderungen an die Quarantäne sowie Labor- oder andere Tests bei den genannten Tieren gemäss den Artikeln 20, 21, 22 und 38

Kapitel I
Anforderungen an Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen hinsichtlich der Maul- und Klauenseuche

Kapitel II
Anforderungen an Rinder, Schafe und Ziegen sowie an Tiere der Familie der Camelidae und der Cervidae hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)

Kapitel III
Anforderungen an Rinder, Schafe und Ziegen hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus der epizootischen Hämorrhagie (Serotypen 1-7)

Kapitel IV
Anforderungen an einen Betrieb, der als frei von einer Infektion mit Brucella abortus, Brucella melitensis und Brucella suis bei Schweinen gelten kann

Anhang III Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung von Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden gemäss Artikel 26

Teil 1
Tiergesundheitsanforderungen an die Gewinnung, Verarbeitung und Lagerung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Samen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie Anforderungen an den Transport dieses Samens

Teil 2
Tiergesundheitsanforderungen an die Entnahme und Verarbeitung vonin vivo gewonnenen Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Teil 3
Tiergesundheitsanforderungen an die Entnahme und Verarbeitung von Eizellen, Ovarien und anderen Geweben für die In-Vitro-Erzeugung von Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Teil 4
Tiergesundheitsanforderungen an die Verarbeitung von in vitro erzeugten Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Teil 5
Tiergesundheitsanforderungen an die Verarbeitung mikromanipulierter Embryonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Teil 6
Tiergesundheitsanforderungen an die Lagerung von in vivo gewonnenen und in vitro erzeugten Embryonen sowie von Eizellen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden

Anhang IV