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Beschluss (GASP) 2020/435 des Rates vom 23. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
(ABl. L 89 vom 24.03.2020 S. 4)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 21. März 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/173/GASP 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina erlassen.
(2) Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
(3) Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2021."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. März 2020.
ENDE |
(Stand: 05.04.2021)
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