Regelwerk, EU 2020

VO (EU) 2020/194
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Funktionen der elektronischen Schnittstelle

Artikel 3 Übermittlung von Angaben zur Identität

Artikel 4 Übermittlung der Mehrwertsteuererklärung durch den Steuerpflichtigen oder den Vermittler

Artikel 5 Übermittlung von in der Mehrwertsteuererklärung enthaltenen Informationen

Artikel 6 Einmalige Bezugsnummer

Artikel 6a Austausch von Aufzeichnungen von Steuerpflichtigen oder deren Vermittlern

Artikel 6b Standardformular für die Übermittlung von Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen oder seines Vermittlers an den Mitgliedstaat der Identifizierung

Artikel 6c Benennung einer für die Koordinierung der behördlichen Ermittlungen zuständigen Behörde

Artikel 7 Aufhebung

Artikel 8 Inkrafttreten

Anhang I Angaben zur Identität

Anhang II Angaben zum Status eines Steuerpflichtigen oder eines Vermittlers im Register eines Mitgliedstaats der Identifizierung

Anhang III Mehrwertsteuererklärungen

Teil 1: Allgemeine Informationen

Teil 2: Für jeden Mitgliedstaat des Verbrauchs, in dem die Mehrwertsteuer zu entrichten ist

Teil 3: Für jeden Mitgliedstaat des Verbrauchs, für den eine Berichtigung der Mehrwertsteuer vorgenommen wird

Teil 4: Saldo der jedem Mitgliedstaat des Verbrauchs geschuldeten Mehrwertsteuer

Teil 5: Gesamtbetrag der allen Mitgliedstaaten des Verbrauchs geschuldeten Mehrwertsteuer

Anhang IV XML-Struktur des Standardformulars, das vom Steuerpflichtigen oder seinem Vermittler für die Übermittlung der gemäß Artikel 47i der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ersuchten Aufzeichnungen verwendet werden kann

1 - * header

2 - * MasterFiles

2.1 Customer

3 - * SourceDocuments

3.1 - Transactions

3.2 - MovementOfGoods