VO (EU) 2019/2130
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Ausführliche Vorschriften für Dokumentenprüfungen
Artikel 3 Ausführliche Vorschriften für Nämlichkeitskontrollen
Artikel 4 Ausführliche Vorschriften für Warenuntersuchungen
Artikel 5 Nach Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen vorzunehmende Handlungen
Artikel 6 Aufhebungen
Artikel 7 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I Ausführliche Vorschriften für die während der Warenuntersuchungen bei Tieren nach Artikel 4 Absatz 3 vorzunehmende Handlungen
I. Überprüfung der Transportfähigkeit der Tiere für den Weitertransport
II. Klinische Untersuchung
III. Probenahmeverfahren bei Huftieren
Anhang II Ausführliche Vorschriften für die während der Warenuntersuchungen bei Waren nach Artikel 4 Absatz 4 vorzunehmenden Handlungen