Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/2123
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 1a Begriffsbestimmungen

Kapitel I
Durchführung von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an anderen Kontrollstellen als den Grenzkontrollstellen

Artikel 2 Bedingungen für die Durchführung von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an einer anderen Kontrollstelle als der Grenzkontrollstelle

Artikel 2a Bedingungen für die Durchführung von Kontrollen ökologischer/biologischer Erzeugnisse in Form von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an anderen Kontrollstellen als Grenzkontrollstellen bei Sendungen bestimmter Erzeugnisse, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 45 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/848 unterliegen

Artikel 3 Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Sendungen von Lebensmitteln und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs an einer anderen Kontrollstelle als der Grenzkontrollstelle

Artikel 4 Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen bei Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen an einer anderen Kontrollstelle als der Grenzkontrollstelle

Artikel 5

Artikel 6 Handlungen während und nach Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an einer anderen Kontrollstelle als der Grenzkontrollstelle

Kapitel II
Dokumentenprüfungen in Entfernung von einer Grenzkontrollstelle

Artikel 7 Dokumentenprüfungen bei Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in Entfernung von einer Grenzkontrollstelle

Artikel 8 Bedingungen für die Durchführung von Dokumentenprüfungen bei Sendungen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die in Entfernung von einer Grenzkontrollstelle durchgeführt werden

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 9 Aufhebungen

Artikel 10