Regelwerk, EU 2019

Beschl. (EU, Euratom) 2019/1963
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Verantwortung innerhalb der Kommission

Kapitel 2
Bearbeitung von Ausschreibungen von als Verschlusssache eingestuften Verträgen

Artikel 3 Grundsätze

Artikel 4 Unterauftragsvergabe bei als Verschlusssache eingestuften Aufträgen

Kapitel 3
Vergabe von als Verschlusssache eingestuften Verträgen der Kommission

Artikel 5 Grundsätze

Artikel 6 Zugang von Mitarbeitern der Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zu EU-VS

Kapitel 4
Besuche im Zusammenhang mit als Verschlusssache eingestuften Verträgen

Artikel 7 Grundsätze

Artikel 8 Besuchsanträge

Artikel 9 Besuchsverfahren

Artikel 10 Unmittelbar verabredete Besuche

Kapitel 5
Übermittlung und Beförderung von EU-VS bei der Ausführung von als Verschlusssache eingestuften Verträgen

Artikel 11 Grundsätze

Artikel 12 Elektronische Bearbeitung

Artikel 13 Beförderung durch kommerzielle Kurierdienste

Artikel 14 Beförderung als Handgepäck

Kapitel 6
Betriebskontinuitätsplanung

Artikel 15 Notfallpläne und Wiederherstellungsmaßnahmen

Artikel 16 Inkrafttreten

Anhang I Standardinformationen in Auftragsbekanntmachungen

Anhang II Standardklauseln für öffentliche Aufträge

Anhang III

Unteranhang A Sicherheitsanforderungen

Unteranhang B Einstufungsleitfaden für Verschlusssachen

Unteranhang C Besuchsantrag

Unteranhang D Auskunftsformular zu Sicherheitsbescheiden für Einrichtungen

Unteranhang E Mindestanforderungen für den Schutz elektronischer EU-VS des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED, die im KIS des Auftragnehmers bearbeitet werden

Anhang IV Sicherheitsbescheide und Sicherheitsüberprüfungen für Auftragnehmer, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED bearbeiten, und nationale Sicherheitsbehörden/beauftragte Sicherheitsbehörden, die eine Mitteilung von als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestuften Aufträgen verlangen

Anhang V