Beschl. (EU, Euratom) 2019/1963
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Verantwortung innerhalb der Kommission
Kapitel 2
Bearbeitung von Ausschreibungen von als Verschlusssache eingestuften Verträgen
Artikel 3 Grundsätze
Artikel 4 Unterauftragsvergabe bei als Verschlusssache eingestuften Aufträgen
Kapitel 3
Vergabe von als Verschlusssache eingestuften Verträgen der Kommission
Artikel 5 Grundsätze
Artikel 6 Zugang von Mitarbeitern der Auftragnehmer und Unterauftragnehmer zu EU-VS
Kapitel 4
Besuche im Zusammenhang mit als Verschlusssache eingestuften Verträgen
Artikel 7 Grundsätze
Artikel 8 Besuchsanträge
Artikel 9 Besuchsverfahren
Artikel 10 Unmittelbar verabredete Besuche
Kapitel 5
Übermittlung und Beförderung von EU-VS bei der Ausführung von als Verschlusssache eingestuften Verträgen
Artikel 11 Grundsätze
Artikel 12 Elektronische Bearbeitung
Artikel 13 Beförderung durch kommerzielle Kurierdienste
Artikel 14 Beförderung als Handgepäck
Kapitel 6
Betriebskontinuitätsplanung
Artikel 15 Notfallpläne und Wiederherstellungsmaßnahmen
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Standardinformationen in Auftragsbekanntmachungen
Anhang II Standardklauseln für öffentliche Aufträge
Unteranhang A Sicherheitsanforderungen
Unteranhang B Einstufungsleitfaden für Verschlusssachen
Unteranhang C Besuchsantrag
Unteranhang D Auskunftsformular zu Sicherheitsbescheiden für Einrichtungen
Unteranhang E Mindestanforderungen für den Schutz elektronischer EU-VS des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED, die im KIS des Auftragnehmers bearbeitet werden
Anhang IV Sicherheitsbescheide und Sicherheitsüberprüfungen für Auftragnehmer, die Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED bearbeiten, und nationale Sicherheitsbehörden/beauftragte Sicherheitsbehörden, die eine Mitteilung von als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrads RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestuften Aufträgen verlangen