Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/1896
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Kapitel I
Europäische Grenz- und Küstenwache

Erwägungsgründe

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Integrierte europäisches Grenzverwaltung

Artikel 4 Europäische Grenz- und Küstenwache

Artikel 5 Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Artikel 6 Rechenschaftspflicht

Artikel 7 Gemeinsame Verantwortung

Artikel 8 Mehrjähriger strategischer Politikzyklus für die integrierte europäische Grenzverwaltung

Artikel 9 Integrierte Planung

Kapitel II
Arbeitsweise der europäischen Grenz- und Küstenwache

Abschnitt 1
Aufgaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Artikel 10 Aufgaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Artikel 11 Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit

Abschnitt 2
Informationsaustausch und Zusammenarbeit

Artikel 12 Pflicht zum Informationsaustausch

Artikel 13 Nationale Kontaktstelle

Artikel 14 Kommunikationsnetz

Artikel 15 Von der Agentur verwaltete Systeme und Anwendungen für den Informationsaustausch

Artikel 16 Technische Normen für den Informationsaustausch

Artikel 17 Informationssicherung

Artikel 18 EUROSUR

Abschnitt 3
EUROSUR

Artikel 19 Anwendungsbereich von EUROSUR

Artikel 20 EUROSUR-Komponenten

Artikel 21 Nationales Koordinierungszentrum

Artikel 22 EUROSUR-Handbuch

Artikel 23 Überwachung von EUROSUR

Artikel 24 Lagebilder

Abschnitt 4
Lagebewusstsein

Artikel 25 Nationale Lagebilder

Artikel 26 Europäisches Lagebild

Artikel 27 Spezifische Lagebilder

Artikel 28 Dienste von EUROSUR zur Zusammenführung von Daten

Abschnitt 5
Risikoanalyse

Artikel 29 Risikoanalyse

Abschnitt 6
Prävention und Reaktionsfähigkeit

Artikel 30 Abgrenzung der Außengrenzabschnitte

Artikel 31 Verbindungsbeamte der Agentur in den Mitgliedstaaten

Artikel 32 Schwachstellenbeurteilung

Artikel 33 Synergien zwischen der Schwachstellenbeurteilung und dem Schengen-Evaluierungsmechanismus

Artikel 34 Einstufung der Außengrenzabschnitte

Artikel 35 Reaktion entsprechend der Einstufung

Abschnitt 7
Aktion der Agentur an den Außengrenzen

Artikel 36 Aktion der Agentur an den Außengrenzen

Artikel 37 Einleitung von gemeinsamen Aktionen und Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken an den Außengrenzen

Artikel 38 Einsatzplan für gemeinsame Aktionen

Artikel 39 Verfahren zur Einleitung eines Soforteinsatzes zu Grenzsicherungszwecken

Artikel 40 Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung

Artikel 41 Vorgeschlagene Aktionen an den Außengrenzen

Artikel 42 Situationen an den Außengrenzen, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht

Artikel 43 Anweisungen für die Teams

Artikel 44 Koordinierungsbeamter

Artikel 45 Kosten

Artikel 46 Entscheidungen zur Aussetzung, Beendigung oder Nichteinleitung von Tätigkeiten

Artikel 47 Evaluierung von Tätigkeiten

Abschnitt 8
Maßnahmen der Agentur im Bereich der Rückkehr

Artikel 48 Rückkehr

Artikel 49 System für den Informationsaustausch und die Rückkehrverwaltung

Artikel 50 Rückkehraktionen

Artikel 51 Pool von Rückführungsbeobachtern

Artikel 52 Rückkehrteams

Artikel 53 Rückkehreinsätze

Abschnitt 9
Kapazitäten

Artikel 54 Ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache

Artikel 55 Statutspersonal in der ständigen Reserve

Artikel 56 Beteiligung der Mitgliedstaaten an der ständigen Reserve durch langfristige Abordnung

Artikel 57 Beteiligung der Mitgliedstaaten an der ständigen Reserve durch kurzzeitige Entsendungen

Artikel 58 Beteiligung der Mitgliedstaaten an der ständigen Reserve durch die Reserve für Soforteinsätze

Artikel 59 Überprüfung der ständigen Reserve

Artikel 60 Außenstellen

Artikel 61 Finanzielle Unterstützung für die Einrichtung der ständigen Reserve

Artikel 62 Schulungen

Artikel 63 Erwerb oder Leasing technischer Ausrüstung

Artikel 64 Pool für technische Ausrüstung

Artikel 65 Berichterstattung über die Kapazitäten der Agentur

Artikel 66 Forschung und Innovation

Abschnitt 10
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)

Artikel 67 ETIAS-Zentralstelle

Abschnitt 11
Zusammenarbeit

Artikel 68 Zusammenarbeit der Agentur mit Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und internationalen Organisationen

Artikel 69 Europäische Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache

Artikel 70 Zusammenarbeit mit Irland und dem Vereinigten Königreich

Artikel 71 Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Artikel 72 Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten

Artikel 73 Zusammenarbeit zwischen der Agentur und Drittstaaten

Artikel 74 Technische und operative Unterstützung durch die Agentur für Drittstaaten

Artikel 75 Informationsaustausch mit Drittstaaten im Rahmen von EUROSUR

Artikel 76 Rolle der Kommission bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Artikel 77 Verbindungsbeamte in Drittstaaten

Artikel 78 An den Tätigkeiten der Agentur beteiligte Beobachter

Kapitel III
Gefälschte und echte Dokumente online (FADO)

Artikel 79

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 80 Schutz der Grundrechte und Grundrechtsstrategie

Artikel 81 Verhaltenskodex

Artikel 82 Aufgaben und Befugnisse der Teammitglieder

Artikel 83 Sonderausweis

Artikel 84 Zivilrechtliche Haftung der Teammitglieder

Artikel 85 Strafrechtliche Haftung der Teammitglieder

Abschnitt 2
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Grenz- und Küstenwache

Artikel 86 Allgemeine Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur

Artikel 87 Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 88 Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Rückkehraktionen, Rückkehreinsätzen, Pilotprojekten, Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken und Einsätze von Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung erfasst wurden

Artikel 89 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von EUROSUR

Artikel 90 Verarbeitung operativer personenbezogener Daten

Artikel 91 Datenspeicherung

Artikel 92 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Abschnitt 3
Allgemeiner Rahmen und Aufbau der Agentur

Artikel 93 Rechtsstellung und Sitz

Artikel 94 Sitzabkommen

Artikel 95 Personal

Artikel 96 Vorrechte und Befreiungen

Artikel 97 Haftung

Artikel 98 Klagen beim Gerichtshof

Artikel 99 Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur

Artikel 100 Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 101 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 102 Mehrjährige Programmplanung und jährliche Arbeitsprogramme

Artikel 103 Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 104 Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 105 Abstimmungen

Artikel 106 Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors

Artikel 107 Ernennung des Exekutivdirektors und seiner Stellvertreter

Artikel 108 Konsultationsforum

Artikel 109 Grundrechtsbeauftragter

Artikel 110 Grundrechtebeobachter

Artikel 111 Beschwerdeverfahren

Artikel 112 Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Artikel 113 Sprachenregelung

Artikel 114 Transparenz und Kommunikation

Abschnitt 4
Finanzvorschriften

Artikel 115 Haushaltsplan

Artikel 116 Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 117 Betrugsbekämpfung

Artikel 118 Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 119 Verwaltungsuntersuchungen

Artikel 120 Finanzregelung

Artikel 121 Bewertung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 122 Ausschussverfahren

Artikel 123 Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 124 Inkrafttreten und Geltung

Anhang I Kapazität der ständigen Reserve pro Jahr und Kategorie gemäß Artikel 54

Anhang II Jährliche Beiträge, die von den Mitgliedstaaten im Zuge der langfristigen Abordnungen von Personal gemäß Artikel 56 für die ständige Reserve bereitzustellen sind

Anhang III Jährliche von den Mitgliedstaaten für die ständige Reserve bereitzustellende Beiträge für kurzzeitige Entsendungen von Personal gemäß Artikel 57

Anhang IV Beiträge, die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 58 aus der Reserve für Soforteinsätze für die ständige Reserve bereitzustellen sind

Anhang V Regeln für die Anwendung von Zwang, einschließlich der Ausbildung und der Ausstattung mit Dienstwaffen und nichtletaler Ausrüstung und deren Kontrolle und Nutzung, die für Statutspersonal gelten, wenn dieses als Teammitglied entsandt wurde

1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Zwang und den Einsatz von Waffen

2. Spezifische Vorschriften für die am meisten benutzten Instrumente zur Anwendung von Zwang (Ausrüstung des Statutspersonals, das als Teammitglieder entsandt wird)

3. Praktische Vorschriften für die Anwendung von Zwang sowie den Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstung bei Einsätzen

4. Kontrollverfahren

5. Bereitstellung von Dienstwaffen

Anhang VI