VO (EU) 2019/1896
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Kapitel I
Europäische Grenz- und Küstenwache
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Integrierte europäisches Grenzverwaltung
Artikel 4 Europäische Grenz- und Küstenwache
Artikel 5 Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Artikel 6 Rechenschaftspflicht
Artikel 7 Gemeinsame Verantwortung
Artikel 8 Mehrjähriger strategischer Politikzyklus für die integrierte europäische Grenzverwaltung
Artikel 9 Integrierte Planung
Kapitel II
Arbeitsweise der europäischen Grenz- und Küstenwache
Abschnitt 1
Aufgaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Artikel 10 Aufgaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Artikel 11 Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
Abschnitt 2
Informationsaustausch und Zusammenarbeit
Artikel 12 Pflicht zum Informationsaustausch
Artikel 13 Nationale Kontaktstelle
Artikel 14 Kommunikationsnetz
Artikel 15 Von der Agentur verwaltete Systeme und Anwendungen für den Informationsaustausch
Artikel 16 Technische Normen für den Informationsaustausch
Artikel 17 Informationssicherung
Artikel 18 EUROSUR
Abschnitt 3
EUROSUR
Artikel 19 Anwendungsbereich von EUROSUR
Artikel 20 EUROSUR-Komponenten
Artikel 21 Nationales Koordinierungszentrum
Artikel 22 EUROSUR-Handbuch
Artikel 23 Überwachung von EUROSUR
Artikel 24 Lagebilder
Abschnitt 4
Lagebewusstsein
Artikel 25 Nationale Lagebilder
Artikel 26 Europäisches Lagebild
Artikel 27 Spezifische Lagebilder
Artikel 28 Dienste von EUROSUR zur Zusammenführung von Daten
Abschnitt 5
Risikoanalyse
Artikel 29 Risikoanalyse
Abschnitt 6
Prävention und Reaktionsfähigkeit
Artikel 30 Abgrenzung der Außengrenzabschnitte
Artikel 31 Verbindungsbeamte der Agentur in den Mitgliedstaaten
Artikel 32 Schwachstellenbeurteilung
Artikel 33 Synergien zwischen der Schwachstellenbeurteilung und dem Schengen-Evaluierungsmechanismus
Artikel 34 Einstufung der Außengrenzabschnitte
Artikel 35 Reaktion entsprechend der Einstufung
Abschnitt 7
Aktion der Agentur an den Außengrenzen
Artikel 36 Aktion der Agentur an den Außengrenzen
Artikel 37 Einleitung von gemeinsamen Aktionen und Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken an den Außengrenzen
Artikel 38 Einsatzplan für gemeinsame Aktionen
Artikel 39 Verfahren zur Einleitung eines Soforteinsatzes zu Grenzsicherungszwecken
Artikel 40 Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung
Artikel 41 Vorgeschlagene Aktionen an den Außengrenzen
Artikel 42 Situationen an den Außengrenzen, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht
Artikel 43 Anweisungen für die Teams
Artikel 44 Koordinierungsbeamter
Artikel 45 Kosten
Artikel 46 Entscheidungen zur Aussetzung, Beendigung oder Nichteinleitung von Tätigkeiten
Artikel 47 Evaluierung von Tätigkeiten
Abschnitt 8
Maßnahmen der Agentur im Bereich der Rückkehr
Artikel 48 Rückkehr
Artikel 49 System für den Informationsaustausch und die Rückkehrverwaltung
Artikel 50 Rückkehraktionen
Artikel 51 Pool von Rückführungsbeobachtern
Artikel 52 Rückkehrteams
Artikel 53 Rückkehreinsätze
Abschnitt 9
Kapazitäten
Artikel 54 Ständige Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache
Artikel 55 Statutspersonal in der ständigen Reserve
Artikel 56 Beteiligung der Mitgliedstaaten an der ständigen Reserve durch langfristige Abordnung
Artikel 57 Beteiligung der Mitgliedstaaten an der ständigen Reserve durch kurzzeitige Entsendungen
Artikel 58 Beteiligung der Mitgliedstaaten an der ständigen Reserve durch die Reserve für Soforteinsätze
Artikel 59 Überprüfung der ständigen Reserve
Artikel 60 Außenstellen
Artikel 61 Finanzielle Unterstützung für die Einrichtung der ständigen Reserve
Artikel 62 Schulungen
Artikel 63 Erwerb oder Leasing technischer Ausrüstung
Artikel 64 Pool für technische Ausrüstung
Artikel 65 Berichterstattung über die Kapazitäten der Agentur
Artikel 66 Forschung und Innovation
Abschnitt 10
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)
Artikel 67 ETIAS-Zentralstelle
Abschnitt 11
Zusammenarbeit
Artikel 68 Zusammenarbeit der Agentur mit Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und internationalen Organisationen
Artikel 69 Europäische Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache
Artikel 70 Zusammenarbeit mit Irland und dem Vereinigten Königreich
Artikel 71 Zusammenarbeit mit Drittstaaten
Artikel 72 Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
Artikel 73 Zusammenarbeit zwischen der Agentur und Drittstaaten
Artikel 74 Technische und operative Unterstützung durch die Agentur für Drittstaaten
Artikel 75 Informationsaustausch mit Drittstaaten im Rahmen von EUROSUR
Artikel 76 Rolle der Kommission bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten
Artikel 77 Verbindungsbeamte in Drittstaaten
Artikel 78 An den Tätigkeiten der Agentur beteiligte Beobachter
Kapitel III
Gefälschte und echte Dokumente online (FADO)
Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 80 Schutz der Grundrechte und Grundrechtsstrategie
Artikel 81 Verhaltenskodex
Artikel 82 Aufgaben und Befugnisse der Teammitglieder
Artikel 83 Sonderausweis
Artikel 84 Zivilrechtliche Haftung der Teammitglieder
Artikel 85 Strafrechtliche Haftung der Teammitglieder
Abschnitt 2
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Grenz- und Küstenwache
Artikel 86 Allgemeine Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur
Artikel 87 Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 88 Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Rückkehraktionen, Rückkehreinsätzen, Pilotprojekten, Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken und Einsätze von Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung erfasst wurden
Artikel 89 Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von EUROSUR
Artikel 90 Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
Artikel 91 Datenspeicherung
Artikel 92 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen
Abschnitt 3
Allgemeiner Rahmen und Aufbau der Agentur
Artikel 93 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 94 Sitzabkommen
Artikel 95 Personal
Artikel 96 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 97 Haftung
Artikel 98 Klagen beim Gerichtshof
Artikel 99 Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur
Artikel 100 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 101 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 102 Mehrjährige Programmplanung und jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 103 Vorsitz des Verwaltungsrats
Artikel 104 Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 105 Abstimmungen
Artikel 106 Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors
Artikel 107 Ernennung des Exekutivdirektors und seiner Stellvertreter
Artikel 108 Konsultationsforum
Artikel 109 Grundrechtsbeauftragter
Artikel 110 Grundrechtebeobachter
Artikel 111 Beschwerdeverfahren
Artikel 112 Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Artikel 113 Sprachenregelung
Artikel 114 Transparenz und Kommunikation
Abschnitt 4
Finanzvorschriften
Artikel 115 Haushaltsplan
Artikel 116 Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans
Artikel 117 Betrugsbekämpfung
Artikel 118 Vermeidung von Interessenkonflikten
Artikel 119 Verwaltungsuntersuchungen
Artikel 120 Finanzregelung
Artikel 121 Bewertung
Kapitel V
Schlussbestimmungen
Artikel 122 Ausschussverfahren
Artikel 123 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 124 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Kapazität der ständigen Reserve pro Jahr und Kategorie gemäß Artikel 54
Anhang II Jährliche Beiträge, die von den Mitgliedstaaten im Zuge der langfristigen Abordnungen von Personal gemäß Artikel 56 für die ständige Reserve bereitzustellen sind
Anhang III Jährliche von den Mitgliedstaaten für die ständige Reserve bereitzustellende Beiträge für kurzzeitige Entsendungen von Personal gemäß Artikel 57
Anhang IV Beiträge, die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 58 aus der Reserve für Soforteinsätze für die ständige Reserve bereitzustellen sind
Anhang V Regeln für die Anwendung von Zwang, einschließlich der Ausbildung und der Ausstattung mit Dienstwaffen und nichtletaler Ausrüstung und deren Kontrolle und Nutzung, die für Statutspersonal gelten, wenn dieses als Teammitglied entsandt wurde
1. Allgemeine Grundsätze für die Anwendung von Zwang und den Einsatz von Waffen2. Spezifische Vorschriften für die am meisten benutzten Instrumente zur Anwendung von Zwang (Ausrüstung des Statutspersonals, das als Teammitglieder entsandt wird)
3. Praktische Vorschriften für die Anwendung von Zwang sowie den Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstung bei Einsätzen
4. Kontrollverfahren
5. Bereitstellung von Dienstwaffen