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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/1299 des Rates vom 31. Juli 2019 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 204 vom 02.08.2019 S. 44)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 hat der Rat die in den Anhängen II und IV des Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.

(3) Der Eintrag bezüglich einer Person sollte aus Anhang II des Beschlusses (GASP) 2015/1333 gestrichen werden, und die Einträge bezüglich zwei Personen sollten aus Anhang IV jenes Beschlusses gestrichen werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 31. Juli 2019.

1) ABl. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.

.

Anhang

Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert:

1.In Anhang II ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2") wird der Eintrag 1 (betreffend ABDUSSALAM, Abdussalam Mohammed) aus der Liste in Abschnitt A (Personen) gestrichen.

2. In Anhang IV ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2") werden die Einträge 1 (betreffend ABDUSSALAM, Abdussalam Mohammed) und 14 (betreffend AL-BAGHDADI, Dr. Abdulqader Mohammed) aus der Liste in Abschnitt A (Personen) gestrichen.

ENDE

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(Stand: 28.08.2019)

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