Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/1211 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/740 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan

(ABl. L 191 vom 17.07.2019 S. 11)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/740 des Rates vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP 1, insbesondere auf Artikel 9,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 7. Mai 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/740 angenommen.

(2) Am 25. Juni 2019 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2206 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert.

(3) Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/740 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/740 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2019.

1) ABl. L 117 vom 08.05.2015 S. 52.

.

Anhang

Der Eintrag zu der nachstehend aufgeführten Person erhält folgende Fassung:

"8. Paul MALONG AWAN ANEI (alias: a) Paul Malong Awan Anei, b) Paul Malong, c) Bol Malong)

Titel: General

Funktion: a) Ehemaliger Stabschef der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA), b) Ehemaliger Gouverneur des Bundesstaats Northern Bahr el-Ghazal

Geburtsdatum: a) 1962, b) 4. Dezember 1960, c) 12. April 1960, d) 1. Januar 1962

Geburtsort: a) Malualkon, Südsudan b) Kotido, Uganda

Staatsangehörigkeit: a) Südsudan, b) Uganda

Reisepass-Nr.: a) Südsudan: Nr. S00004370, b) Südsudan: Nr. D00001369, c) Sudan: Nr. 003606, d) Sudan: Nr. 00606, e) Sudan: Nr. B002606, f) Uganda: Nr. DA025963

Tag der Benennung durch die VN: 13. Juli 2018

Weitere Angaben: Sonstige Angaben: Als Generalstabschef der SPLa weitete Malong den Konflikt in Südsudan durch Verstöße gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten und das Abkommen von 2015 über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan aus oder verlängerte ihn. Berichten zufolge leitete er Versuche, den Oppositionsführer Riek Machar zu töten. Er befahl Einheiten der SPLA, den Transport humanitärer Hilfsgüter zu verhindern. Unter der Führung Malongs griff die SPLa Zivilpersonen, Schulen und Krankenhäuser an und vertrieb Zivilpersonen, ließ sie verschwinden, nahm willkürliche Inhaftierungen von Zivilpersonen vor und folterte und vergewaltigte. Malong mobilisierte die Dinka-Stammesmiliz Mathiang Anyoor, die Kindersoldaten einsetzt. Unter seiner Führung schränkte die SPLa den Zugang der UNMISS, der Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungskommission und des Mechanismus zur Überwachung der Waffenruhe und der Einhaltung der Übergangs-Sicherheitsbestimmungen zu Orten ein, an denen sie Rechtsverletzungen untersuchen und dokumentieren wollten.

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.07.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion