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Beschluss (GASP) 2019/1210 des Rates vom 15. Juli 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
(ABl. L 191 vom 17.07.2019 S. 9)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 1 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea angenommen.
(2) Gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen II, III, V und VI des genannten Beschlusses überprüft.
(3) Eine Person, die sowohl in Anhang I als auch in Anhang II aufgeführt war, sollte von der Liste in Anhang II gestrichen werden. Der Eintrag zu einer in Anhang III aufgeführten Einrichtung sollte aktualisiert werden.
(4) Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Anhänge II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2019.
Anhang |
Der Beschluss (GASP) 2016/849 wird wie folgt geändert:
1. In Anhang II Teil I wird der Abschnitt A ("Personen") wie folgt geändert:
a) Der Eintrag 30 zu RI Pyong Chol (Geburtsdatum: 1948) wird gestrichen;
b) die verbleibenden Einträge werden als 1 bis 27 umnummeriert.
2. In Anhang III Abschnitt B ("Einrichtungen") erhält der Eintrag zu folgenden Einrichtung folgende Fassung:
"3. | Maritime Administrative Bureau
alias North Korea Maritime Administration Bureau oder Maritime Administration of DPR Korea |
Anschrift: Ryonhwa-2Dong, Central District, Pyongyang, DVRK
PO Box 416 Telefon: +850-2-18111 DW 8059 Fax: +850 2.381 4410 E-Mail: mab@silibank.net.kp Webseite: www.ma.gov.kp |
16.10.2017 | Das Maritime Administrative Bureau hat sich unterstützend an der Umgehung von durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Sanktionen beteiligt, u. a. durch die Umbenennung und Neuregistrierung von Vermögenswerten von benannten Einrichtungen und durch die Bereitstellung falscher Unterlagen für Schiffe, die den Sanktionen der Vereinten Nationen unterliegen." |
ENDE |
(Stand: 26.07.2019)
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