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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1204 der Kommission vom 12. Juli 2019 über die Anwendbarkeit der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Postdienste und anderer Dienste als Postdienste in Kroatien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 5194)
(Nur der kroatische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 189 vom 15.07.2019 S. 75)



s.a.: Liste über Allgemeines zur RL 2014/25/EU

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG 1, insbesondere auf Artikel 35 Absatz 3,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,

in Erwägung nachstehender Gründe:

I. Sachverhalt

(1) Am 7. Dezember 2018 reichte die Hrvatska pošta ("Kroatische Post", im Folgenden "Antragsteller") bei der Kommission per E-Mail einen Antrag 2 nach Artikel 35 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU (im Folgenden "Antrag") ein. Im Einklang mit Artikel 35 Absatz 2 dieser Richtlinie unterrichtete die Kommission Kroatien mit E-Mail vom 7. Februar 2019 über den Antrag. Kroatien antwortete per E-Mail vom 26. Februar 2019. Am 16. Mai 2019 ersuchte die Kommission den Antragsteller um zusätzliche Auskünfte, und die Antworten des Antragstellers gingen am 17. Mai 2019 und am 21. Mai 2019 ein. Darüber hinaus ersuchte die Kommission die kroatischen Behörden am 24. Mai 2019 um die Vorlage zusätzlicher Informationen mit einer Frist bis zum 31. Mai 2019; die Antwort der kroatischen Behörden ging am 11. Juni 2019 ein.

(2) Der Antrag bezieht sich auf bestimmte Postdienste sowie bestimmte andere Dienste als Postdienste gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU, die von dem Antragsteller im Hoheitsgebiet Kroatiens erbracht werden. Bei den im Antrag genannten Diensten handelt es sich um die Folgenden:

Postdienste:

  1. Expresspaketzustelldienste, die die Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Paketen umfassen und einen Mehrwert bieten (z.B. schnellere Zustellungsfrist, zeitgenaue Zustellung) auf dem Inlandsmarkt;
  2. Expresspaketzustelldienste, die die Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Zustellung von Paketen umfassen und einen Mehrwert bieten auf dem internationalen Markt;
  3. Zustellung von Presse und Zeitungen, Zeitschriften und Büchern für Kunden auf dem Inlandsmarkt.

Die letzte Kategorie betrifft andere Dienste als Postdienste, nämlich die Massenzustellung nicht adressierter Anzeigen-, Marketing- oder Werbedruckmaterialien auf dem Inlandsmarkt.

(3) Dem Antrag wurde keine mit Gründen und Belegen versehene Stellungnahme einer unabhängigen, in Bezug auf die betreffenden Tätigkeiten zuständigen nationalen Behörde beigefügt, in der die Bedingungen für eine mögliche Anwendbarkeit von Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU auf die betreffenden Tätigkeiten im Einklang mit den Absätzen 2 und 3 des genannten Artikels gründlich geprüft wird. Nach Maßgabe von Anhang IV Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU hat die Kommission ab der Vorlage des Antrags 105 Arbeitstage für den Erlass des den Antrag betreffenden Durchführungsbeschlusses. Die ursprüngliche Frist läuft am 23. Mai 2019 ab. 3 Diese Frist wurde von der Kommission mit Zustimmung des Antragstellers bis zum 4. Juli 2019 verlängert und anschließend, im Einklang mit Anhang IV Absatz 2 der Richtlinie 2014/25/EU, bis zum 12. Juli 2019 unterbrochen.

(4) Am 13. Juni 2019 zog der Antragsteller seinen Antrag zurück, soweit er sich auf den Markt für die Zustellung von Presse, Zeitungen, Zeitschriften und Büchern an Kunden auf dem Inlandsmarkt erstreckt. Abgesehen davon wurde der Antrag in Bezug auf die anderen in Erwägungsgrund 2 weiter oben aufgeführten Dienstleistungen aufrechterhalten.

II. Rechtlicher Rahmen

(5) Die Richtlinie 2014/25/EU gilt für die Vergabe von Aufträgen zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Postdiensten und anderen Diensten als Postdiensten, sofern diese Dienste von einer Einrichtung erbracht werden, die auch Postdienste im Sinne der Richtlinie 2014/25/EU erbringt, es sei denn, die Tätigkeit ist gemäß Artikel 34 der genannten Richtlinie ausgenommen.

(6) Gemäß Richtlinie 2014/25

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