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Regelwerk, EU 2019, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1166 der Kommission vom 28. Juni 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1113 hinsichtlich des Vertreters des Zulassungsinhabers

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 4604)
(Nur der deutsche und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 182 vom 08.07.2019 S. 44)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 der Kommission 2 über die Zulassung von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 ist Monsanto Europe S.A./N.V., Belgien, der in der Union ansässige Vertreter der Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Die Mitinhaber dieser Zulassung sind Monsanto Company mit Sitz in den Vereinigten Staaten und KWS SAAT SE mit Sitz in Deutschland.

(2) Mit Schreiben vom 27. August 2018 wurde die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Monsanto Europe S.A./N.V., der Vertreter der Monsanto Company in der Union für diese Zulassung, ihre Rechtsform umgewandelt und ihren Namen in Bayer Agriculture BVBA, Belgien, geändert hat. Mit Schreiben vom 4. September 2018 teilte die Kommission Bayer Agriculture BVBa mit, dass die betreffenden Zulassungen entsprechend geändert werden müssten.

(3) Am 14. Februar 2019 bestätigte die Firma KWS SAAT SE, Deutschland, schriftlich ihr Einverständnis mit der Änderung des Vertreters.

(4) Die Umsetzung der beantragten Änderung erfordert eine Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1113.

(5) Die vorgeschlagenen Änderungen der Zulassungsbeschlüsse sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Monsanto Company, Vereinigte Staaten von Amerika, vertreten durch Bayer Agriculture BVBA, Belgien."

2. Artikel 8 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

"Bayer Agriculture BVBA, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien."

3. Buchstabe a des Anhangs erhält folgende Fassung:

" a) Antragsteller und Zulassungsinhaber:

Name: KWS SAAT SE

Anschrift: Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, Deutschland

und

Name: Monsanto Company

Anschrift: 800 N. Lindbergh Boulevard, St. Louis, Missouri 63167, Vereinigte Staaten von Amerika

Vertreten durch Bayer Agriculture BVBA, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien"

Artikel 2 Adressaten

Dieser Beschluss ist gerichtet an:

  1. KWS SAAT SE, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, Deutschland;
  2. Bayer Agriculture BVBA, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien.

Brüssel, den 28. Juni 2019.

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1113 der Kommission vom 3. August 2018 zur Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von aus der genetisch veränderten Zuckerrübensorte H7-1 (KM-ØØØH71-4) gewonnenen Lebensmitteln und Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 203 vom 10.08.2018 S. 32).

ENDE

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