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Beschluss (GASP) 2019/993 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven
(ABl. L 160 vom 18.06.2019 S. 25)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 16. Juli 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1006 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven angenommen.
(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2018/1006 vor dem Hintergrund seiner Ziele und der gegenwärtigen Lage in der Republik Malediven hat der Rat beschlossen, die restriktiven Maßnahmen aufzuheben.
(3) Der Beschluss (GASP) 2018/1006 sollte daher aufgehoben werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2018/1006 des Rates wird aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 2019.
ENDE |
(Stand: 26.07.2019)
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