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Durchführungsverordnung (EU) 2019/672 des Rates vom 29. April 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
(ABl. L 114 vom 30.04.2019 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
(2) Gemäß Artikel 4i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hat der Rat die in Anhang IV der Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft.
(3) Zu zwei Listeneinträgen wurden aktualisierte Informationen erhalten und für alle in der Liste aufgeführten Personen sollte das Geschlecht aufgenommen werden.
(4) Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 29. April 2019.
Anhang |
Die Einträge 1 bis 14 der Liste der Personen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 werden durch die nachstehenden Einträge ersetzt:
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"1. | Aung Kyaw Zaw | Geburtsdatum: 20. August 1961
Geschlecht: männlich Reisepass-Nr. DM000826 Ausstellungsdatum: 22. November 2011 Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021 Militärische Kennziffer: BC 17444 |
Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
2. | Maung Maung Soe | Geburtsdatum: März 1964
Geschlecht: männlich Nationale Kennziffer: Tatmadaw Kyee 19571 |
Generalmajor Maung Maung Soe war von Oktober 2016 bis10. November 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und überwachte die Militäroperationen im Bundesstaat Rakhine. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
3. | Than Oo | Geburtsdatum: 12. Oktober 1973
Geschlecht: männlich Militärische Kennziffer: BC 25723 |
Brigadegeneral Than Oo ist Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
4. | Aung Aung | Geschlecht: männlich
Militärische Kennziffer: BC 23750 |
Brigadegeneral Aung Aung ist Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018 |
5. |
(Stand: 13.05.2019)
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