Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/625
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Tiere und Waren, die aus Drittländern oder Drittlandsgebieten kommen müssen, welche in der Liste gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 aufgeführt sind

Artikel 4 Zusätzliche Anforderungen an den Eingang bestimmter Tiere und Waren aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet in die Union

Artikel 5 Betriebsbezogene Anforderungen an den Eingang bestimmter Waren aus einem Drittland in die Union

Artikel 6 Betriebe, die nicht den Anforderungen von Artikel 5 Absatz 1 unterliegen

Artikel 7 Anforderungen an Sendungen von frischem Fleisch, Hackfleisch/Faschiertem, Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen, Separatorenfleisch und Rohstoffen zur Herstellung von Gelatine und Kollagen

Artikel 8 Anforderungen an Sendungen von lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken

Artikel 9 Auflistung der Erzeugungsgebiete

Artikel 10 Besondere Anforderungen an Fischereierzeugnisse

Artikel 11

Artikel 12 Anforderungen an zusammengesetzte Erzeugnisse

Artikel 13 Amtliche Bescheinigungen

Artikel 14 Private Bestätigung

Artikel 15