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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2019/416 des Rates vom 14. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 73 vom 15.03.2019 S. 117)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) In Anbetracht der Gewaltanwendung durch die Russische Föderation, die am 25. November 2018 in der Straße von Kertsch in die Festnahme ukrainischer Soldaten und die Aufbringung von Schiffen mündete, die eine Verletzung des Völkerrechts sowie der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine darstellen, vertritt der Rat die Auffassung, dass weitere acht Personen auf die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen gesetzt werden sollten, die gemäß dem Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP restriktiven Maßnahmen unterliegen.

(3) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. März 2019.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

.

Anhang

Die nachstehenden Personen werden in die Liste der Personen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:


ENDE

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