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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2019/415 des Rates vom 14. März 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 73 vom 15.03.2019 S. 110)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 12. September 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1237 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.

(3) Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sollte der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.

(4) Der Rat hat die einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP überprüft und beschlossen, die Angaben zu bestimmten Personen und Organisationen zu ändern.

(5) Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen entfernt werden.

(6) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2014/145/GASP erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2019."

Artikel 2

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. März 2019.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

2) Beschluss (GASP) 2018/1237 des Rates vom 12. September 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 231 vom 14.09.2018 S. 27).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

1. Der Eintrag zu folgender Person wird gestrichen:

96. Alexander Vladimirovich ZAKHARCHENKO

2. Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Organisationen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

Zum Anhang = > PDF


ENDE

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