VO (EU) 2019/410
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Artikel 1 Einzelheiten und Format der nach Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu übermittelnden Angaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Tabelle 1 - Angaben zu den Zahlungsinstituten
Tabelle 2 - Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2015/2366 gewährt wird
Tabelle 3 - Angaben zu Kontoinformationsdienstleistern
Tabelle 4 - Angaben zu E-Geld-Instituten
Tabelle 5 - Angaben zu juristischen Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/110/EG gewährt wird
Tabelle 6 - Angaben zu Agenten
Tabelle 7 - Angaben zu in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituten, die nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind