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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2019/351 des Rates vom 4. März 2019 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. LI 63 vom 04.03.2019 S. 4)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der kürzlichen Ministerernennungen und Wechsel auf Gouverneursebene sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden. Die Angaben zu acht Personen, die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgeführt sind, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.

(3) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. März 2019.

1) ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14.

.

Anhang

I. Die nachstehenden Einträge werden der Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP hinzugefügt:

Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"275. Major General Mohammad Khaled al-Rahmoun Geboren: 1957; Geburtsort: Idleb;

Geschlecht: männlich

Innenminister.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
276. Mohammad Rami Radwan Martini Geboren: 1970; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Minister für Fremdenverkehr.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
277. Imad Muwaffaq al-Azab Geboren: 1970; Geburtsort: Umland von Damaskus;

Geschlecht: männlich

Minister für Bildung.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
278. Bassam Bashir Ibrahim Geboren: 1960; Geburtsort: Hama;

Geschlecht: männlich

Minister für Höhere Bildung.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
279. Suhail Mohammad Abdullatif Geboren: 1961; Geburtsort: Lattakia;

Geschlecht: männlich

Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
280. Iyad Mohammad al-Khatib Geboren: 1974; Geburtsort: Damaskus;

Geschlecht: männlich

Minister für Kommunikation und Technologie.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
281. Mohammad Maen Zein-al-Abidin Jazba Geboren: 1962; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Industrieminister.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019"

II. In Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP erhalten die nachstehenden Einträge folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"74. Mohammad Walid Ghazal Geboren: 1951; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. 21.10.2014
107. Mohammad Ibrahim Al-Sha'ar Geboren: 1956; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Innenminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. 1.12.2011
172. Ali Hadar Geschlecht: männlich Leiter der nationalen Stelle für Versöhnung und ehemaliger Staatsminister für nationale Versöhnungsangelegenheiten. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

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