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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2019/350 des Rates vom 4. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

(ABl. LI 63 vom 04.03.2019 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011( 1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der kürzlichen Ministerernennungen und Wechsel auf Gouverneursebene sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden. Die Angaben zu acht Personen, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführt sind, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.

(3) Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 4. März 2019.

1) ABl. L 16 vom 19.01.2012 S. 1.

.

Anhang

I. Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"275. Major General Mohammad Khaled al-Rahmoun Geboren: 1957; Geburtsort: Idleb;

Geschlecht: männlich

Innenminister.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
276. Mohammad Rami Radwan Martini Geboren: 1970; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Minister für Fremdenverkehr.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
277. Imad Muwaffaq al-Azab Geboren: 1970; Geburtsort: Umland von Damaskus;

Geschlecht: männlich

Minister für Bildung.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
278. Bassam Bashir Ibrahim Geboren: 1960; Geburtsort: Hama;

Geschlecht: männlich

Minister für Höhere Bildung.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
279. Suhail Mohammad Abdullatif Geboren: 1961; Geburtsort: Lattakia;

Geschlecht: männlich

Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
280. Iyad Mohammad al-Khatib Geboren: 1974; Geburtsort: Damaskus;

Geschlecht: männlich

Minister für Kommunikation und Technologie.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019
281. Mohammad Maen Zein-al-Abidin Jazba Geboren: 1962; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Industrieminister.

Im November 2018 ernannt.

4.3.2019"

II. In Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erhalten die nachstehenden Einträge folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"74. Mohammad Walid Ghazal Geboren: 1951; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. 21.10.2014
107. Mohammad Ibrahim Al-Sha'ar Geboren: 1956; Geburtsort: Aleppo;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Innenminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. 1.12.2011
172. Ali Hadar Geschlecht: männlich

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