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Durchführungsverordnung (EU) 2019/350 des Rates vom 4. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
(ABl. LI 63 vom 04.03.2019 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011( 1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.
(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der kürzlichen Ministerernennungen und Wechsel auf Gouverneursebene sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden. Die Angaben zu acht Personen, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführt sind, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
(3) Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 4. März 2019.
Anhang |
I. Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"275. | Major General Mohammad Khaled al-Rahmoun | Geboren: 1957; Geburtsort: Idleb;
Geschlecht: männlich |
Innenminister.
Im November 2018 ernannt. |
4.3.2019 |
276. | Mohammad Rami Radwan Martini | Geboren: 1970; Geburtsort: Aleppo;
Geschlecht: männlich |
Minister für Fremdenverkehr.
Im November 2018 ernannt. |
4.3.2019 |
277. | Imad Muwaffaq al-Azab | Geboren: 1970; Geburtsort: Umland von Damaskus;
Geschlecht: männlich |
Minister für Bildung.
Im November 2018 ernannt. |
4.3.2019 |
278. | Bassam Bashir Ibrahim | Geboren: 1960; Geburtsort: Hama;
Geschlecht: männlich |
Minister für Höhere Bildung.
Im November 2018 ernannt. |
4.3.2019 |
279. | Suhail Mohammad Abdullatif | Geboren: 1961; Geburtsort: Lattakia;
Geschlecht: männlich |
Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau.
Im November 2018 ernannt. |
4.3.2019 |
280. | Iyad Mohammad al-Khatib | Geboren: 1974; Geburtsort: Damaskus;
Geschlecht: männlich |
Minister für Kommunikation und Technologie.
Im November 2018 ernannt. |
4.3.2019 |
281. | Mohammad Maen Zein-al-Abidin Jazba | Geboren: 1962; Geburtsort: Aleppo;
Geschlecht: männlich |
Industrieminister.
Im November 2018 ernannt. |
4.3.2019" |
II. In Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erhalten die nachstehenden Einträge folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"74. | Mohammad Walid Ghazal | Geboren: 1951; Geburtsort: Aleppo;
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. | 21.10.2014 |
107. | Mohammad Ibrahim Al-Sha'ar | Geboren: 1956; Geburtsort: Aleppo;
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Innenminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. | 1.12.2011 |
172. | Ali Hadar | Geschlecht: männlich |
(Stand: 30.10.2020)
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