VO (EU) 2019/125
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Güter, die außer zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben
Artikel 3 Verbot der Ausfuhr
Artikel 4 Verbot der Einfuhr
Artikel 5 Verbot der Durchfuhr
Artikel 6 Verbot von Vermittlungstätigkeiten
Artikel 7 Verbot von Ausbildungsmaßnahmen
Artikel 8 Handelsmessen
Artikel 9 Werbung
Artikel 10 Einzelstaatliche Maßnahmen
Kapitel III
Güter, die zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten
Artikel 11 Erfordernis der Ausfuhrgenehmigung
Artikel 12 Kriterien für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen
Artikel 13 Verbot der Durchfuhr
Artikel 14 Einzelstaatliche Maßnahmen
Artikel 15 Erfordernis einer Genehmigung für bestimmte Dienstleistungen
Kapitel IV
Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten
Artikel 16 Erfordernis der Ausfuhrgenehmigung
Artikel 17 Kriterien für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen
Artikel 18 Verbot der Durchfuhr
Artikel 19 Erfordernis einer Genehmigung für bestimmte Dienstleistungen
Kapitel V
Genehmigungsverfahren
Artikel 20 Arten von Genehmigungen und ausstellende Behörden
Artikel 21 Genehmigungen
Artikel 22 Zollformalitäten
Artikel 23 Notifizierungs- und Konsultationspflicht
Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 24 Änderung der Anhänge
Artikel 25 Anträge auf Aufnahme von Gütern in eine der Listen
Artikel 26 Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission
Artikel 27 Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 28 Verwendung von Informationen
Artikel 29 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 30 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 31 Anti-Folter-Koordinierungsgruppe
Artikel 32 Überprüfung
Artikel 33 Sanktionen
Artikel 34 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 35 Aufhebung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Liste der in den Artikeln 20 und 23 genannten zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission
A. Behörden der MitgliedstaatenB. Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission
C. Behörde des Vereinigten Königreichs in Bezug auf Nordirland
Anhang II Liste der Güter gemäß den Artikeln 3 und 4
Anhang III Liste der Güter gemäß Artikel 11
Anhang IV Güter gemäß Artikel 16, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten
Anhang V Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union EU GEa 2019/125
Teil 1
Güter
Teil 2
Bestimmungsziele
Teil 3
Voraussetzungen und Erfordernisse für die Verwendung dieser allgemeinen Ausfuhrgenehmigung
Anhang VI Liste der Gebiete der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 11 Absatz 2
Anhang VII Vordruck für eine Aus- oder Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 21 Absatz 1
Anhang VIII Vordruck für eine Genehmigung für die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten gemäß Artikel 21 Absatz 1
Anhang IX Vordruck für eine Genehmigung für die Leistung von technischer Hilfe gemäß Artikel 21 Absatz 1
Anhang X Aufgehobene Verordnung mit ihren nachfolgenden Änderungen