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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2019/96 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. L 19 vom 22.01.2019 S. 9)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 1 angenommen.

(2) Zwei der in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 benannten natürlichen Personen sind verstorben und ihre Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden.

(3) Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

1) Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.05.2016 S. 79).

.

Anhang

Im Beschluss (GASP) 2016/849 werden in Anhang II Teil I Buchstabe A folgende Einträge gestrichen:

2. CHU Kyu-Chang (Geburtsdatum: 25.11.1928)

4. KIM Yong-chun (Geburtsdatum: 4.3.1935).


ENDE

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(Stand: 11.03.2019)

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