Regelwerk, EU 2019

Beschl. (EU) 2019/61
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. Einleitung

2. Geltungsbereich

3. Bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung

3.1. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für nachhaltige Büros

3.2. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Nutzung nachhaltiger Energiequellen und zur Bekämpfung des Klimawandels

3.3. Bewährte Umweltmanagementpraxis im Bereich Mobilität

3.4. Bewährte Umweltmanagementpraxis für Flächennutzungen

3.5. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für städtische Grünflächen

3.6. Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der lokalen Umgebungsluft

3.7. Bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Reduzierung der Lärmbelastung

3.8. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abfallwirtschaft

3.9. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Wasserversorgung

3.10. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die Abwasserwirtschaft

3.11. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung

3.12. Bewährte Umweltmanagementpraktiken für Umwelterziehung und für die Verbreitung von Informationen

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