Regelwerk, EU 2019

Beschl. 2019/15
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Angabe des für die Verarbeitung Verantwortlichen und Garantien

Artikel 3 Beschränkungen

Artikel 4 Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten

Artikel 5 Unterrichtung der betroffenen Person

Artikel 6 Recht der betroffenen Person auf Auskunft

Artikel 7 Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 8 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 9