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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/2053 des Rates vom 21. Dezember 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

(ABl. Nr. LI 327 vom 21.12.2018 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erlassen.

(2) Am 17. September 2018 hat die unabhängige internationale Ermittlungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ihren ausführlichen Bericht über Myanmar veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan insbesondere von den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße begangen wurden, und dass zahlreiche dieser Menschenrechtsverletzungen als schlimmste Verbrechen nach dem Völkerrecht einzustufen sind.

(3) Angesichts der Ergebnisse, zu denen die Ermittlungsmission gelangt ist, sollten sieben Personen in die Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4) Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2018.

1) ABl. L 121 vom 03.05.2013 S. 1.

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"8. Ba Kyaw Ba Kyaw ist Feldwebel im 564. Leichten-Infanterie-Bataillon der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In der zweiten Jahreshälfte 2017 hat er Gräueltaten und schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Mord, Deportation und Folter, gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundestaat Rakhine begangen. Insbesondere wurde er als einer der Haupttäter des Massakers von Maung Nu am 27. August 2017 ermittelt. 21.12.2018
9. Tun Naing Tun Naing ist Kommandeur des Grenzschutzpolizei-Stützpunkts in Taung Bazar. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei in dem Zeitraum um den 25. August 2017 in Taung Bazar begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine; dazu zählen Zwangsverhaftungen, Misshandlung und Folter. 21.12.2018
10. Khin Hlaing Geburtsdatum: 2. Mai 1968 Brigadegeneral Khin Hlaing ist ehemaliger Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division und derzeit Befehlshaber des Kommandobereichs Nordost der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2016 und Anfang 2017 im Bundesstaat Shan durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division im Bundesstaat Shan während der zweiten Jahreshälfte 2016 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen einer ethnischen Minderheit angehörende Dorfbewohner. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, Zwangsverhaftungen und die Zerstörung von Dörfern. 21.12.2018
11. Aung Myo Thu Major Aung Myo Thu ist Befehlshaber einer Einsatzeinheit der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber einer Einsatzeinheit der 33. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2017 im Bundesstaat Rakhine durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und Zwangsverhaftungen. 21.12.2018
12. Thant Zaw Win

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