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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1931 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

(ABl. Nr. L 314 vom 11.12.2018 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen 1, insbesondere auf Artikel 9,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Juli 2005 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2) Infolge der Überprüfung der eigenständigen Sanktionen nach Artikel 2b der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte die Begründung für acht Personen, die in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgeführt sind, geändert werden. Darüber hinaus sollten die Informationen in Bezug auf alle Personen, die in diesem Anhang aufgeführt sind, aktualisiert werden.

(3) Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Liste in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird durch die Liste im Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2018.

1) ABl. L 193 vom 23.07.2005 S. 1.

.

Anhang

" Anhang Ia
Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2b

A. Personen

Name Angaben zur Identität Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
1. Ilunga Kampete alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete.

Geburtsdatum: 24.11.1964.

Geburtsort: Lubumbashi (Demokratische Republik Kongo).

Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.

Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren. In dieser Eigenschaft war Ilunga Kampete daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen. 12.12.2016
2. Gabriel Amisi Kumba alias Gabriel Amisi Nkumba; "Tango Fort"; "Tango Four".

Geburtsdatum: 28.5.1964.

Geburtsort: Malela (Demokratische Republik Kongo).

Militärische ID-Nummer:

1-64-87-77512-30. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo.

Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren. In dieser Eigenschaft war Gabriel Amisi Kumba daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Im Juli 2018 wurde Gabriel Amisi Kumba zum stellvertretenden Stabschef der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) ernannt, zuständig für Militäroperationen und Nachrichtendienste.

12.12.2016
3. Ferdinand Ilunga Luyoyo Geburtsdatum: 8.3.1973.

Geburtsort: Lubumbashi (Demokratische Republik Kongo).

Reisepass-Nr.: OB0260335

(gültig vom 15.04.2011 bis zum 14.4.2016).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Anschrift: 2, avenue des Orangers, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo.

Als Befehlshaber der Schutztruppe Légion Nationale d'Intervention der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Ferdinand Ilunga Luyoyo verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa. In dieser Eigenschaft war Ferdinand Ilunga Luyoyo daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

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