Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2018, Biotechnologie

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1790 der Kommission vom 16. November 2018 zur Aufhebung der Entscheidung 2002/623/EG über Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf genetisch veränderte Organismen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7513)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 293 vom 20.11.2018 S. 32)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates 1, insbesondere auf Anhang II Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2002/623/EG der Kommission 2 wurden Leitlinien betreffend Ziele, Faktoren, Grundprinzipien und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anhang II der Richtlinie 2001/18/EG festgelegt.

(2) Umfassende zusätzliche Erläuterungen zur Umsetzung des Anhangs II der Richtlinie 2001/18/EG stehen in neueren und detaillierteren Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf genetisch veränderte Organismen (GVO), die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (im Folgenden "Agentur") angenommen wurden. Nach der Annahme dieser detaillierteren Leitlinien hat die Entscheidung 2002/623/EG nach und nach ihren Mehrwert eingebüßt.

(3) Mit der Richtlinie (EU) 2018/350 der Kommission 3 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG wurde Anhang II der Richtlinie 2001/18/EG dahin gehend aktualisiert, dass die erweiterten, im Oktober 2010 angenommenen Leitlinien der Behörde für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf genetisch veränderte Pflanzen 4 darin aufgenommen wurden und auf diesen aufgebaut wurde, wobei berücksichtigt wurde, dass Anhang II für alle GVO gilt, nicht nur für genetisch veränderte Pflanzen. Die Entscheidung 2002/623/EG selbst diente als Grundlage für die Ausarbeitung der Leitlinien der Behörde. Deshalb gehen die Bestimmungen von Anhang II der Richtlinie 2001/18/EG nun stärker ins Detail, und die Leitlinien aus der Entscheidung 2002/623/EG werden nicht mehr benötigt.

(4) Die Entscheidung 2002/623/EG sollte daher aufgehoben werden.

(5) Die Entscheidung 2002/623/EG sollte außerdem zwecks Vereinfachung aufgehoben werden, um die Zahl der Leitliniendokumente zu verringern, die von Wirtschaftsteilnehmern und zuständigen Behörden bei der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Anhangs II der Richtlinie 2001/18/EG beachtet werden müssen.

(6) Die im vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2001/18/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Entscheidung 2002/623/EG wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 16. November 2018

1) ABl. L 106 vom 17.04.2001 S. 1.

2) Entscheidung 2002/623/EG der Kommission vom 24. Juli 2002 über Leitlinien zur Ergänzung des Anhangs II der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 200 vom 30.07.2002 S. 22).

3) Richtlinie (EU) 2018/350 der Kommission vom 8. März 2018 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten Organismen (ABl. L 67 vom 09.03.2018 S. 30).

4) Gremium für genetisch veränderte Organismen der EFSA. Guidance on the environmental risk assessment of genetically modified plants. EFSa Journal 2010;8(11):1879. [111 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2010.1879.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion