umwelt-online: Durchführungsverordnung (EU) 2018/1627 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 im Hinblick auf die vorsichtige Bewertung für aufsichtliche Meldungen (6)

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8. C 43.00 - Alternative Aufgliederung der Bestandteile der Risikomessgröße für die Verschuldungsquote (LR4)

  1. Die Institute melden die Risikopositionswerte für die Verschuldungsquote in LR4 ggf. nach Anwendung von Ausnahmen in den folgenden Feldern (LRCalc): {050;010}, {080;010}, {100;010}, {120;010}, {220; 010}, {250;010} und {260;010}.
  2. Um eine Doppelzählung zu vermeiden, beachten die Institute die im folgenden Absatz aufgeführte Gleichung:
  3. Die von den Instituten nach Absatz 29 zu beachtende Gleichung lautet: [{LRCalc;010;010} + {LRCalc;020;010} + {LRCalc;030;010} + {LRCalc;040;010} + {LRCalc;050;010} + {LRCalc;060;010} + {LRCalc;070;010} + {LRCalc;080;010} + {LRCalc;090;010} + {LRCalc;100;010} + {LRCalc;110;010} + {LRCalc;120;010} + {LRCalc;130;010} + {LRCalc;140;010} + {LRCalc;150;010} + {LRCalc;160;010} + {LRCalc;170;010} + {LRCalc;180;010} + {LRCalc;190;010} + {LRCalc;200;010} + {LRCalc;210;010} + {LRCalc;220;010} + {LRCalc;230;010} + {LRCalc;240;010} + {LRCalc;250;010} + {LRCalc;260;010}] = [{LR4;010;010} + {LR4;040;010} + {LR4;050;010} + {LR4;060;010} + {LR4;065;010} + {LR4;070;010} + {LR4;080;010} + {LR4;080;020} + {LR4;090;010} + {LR4;090;020} + {LR4;140;010} + {LR4;140;020} + {LR4;180;010} + {LR4;180;020} + {LR4;190;010} + {LR4;190;020} + {LR4;210;010} + {LR4;210;020} + {LR4;230;010} + {LR4;230;020} + {LR4;280;010} + {LR4;280;020} + {LR4;290;010} + {LR4;290;020}].
Zeile und Spalte Rechtsgrundlagen und Erläuterungen
{010;010} Außerbilanzielle Posten; davon - Risikopositionswert für die Verschuldungsquote

Der Risikopositionswert für die Verschuldungsquote, berechnet als Summe aus {LRCalc;150;010}, {LRCalc;160;010}, {LRCalc;170;010} und {LRCalc;180;010} ohne die gemäß Artikel 429 Absatz 7 CRR ausgenommenen jeweiligen gruppeninternen Risikopositionen (Einzelbasis).

{010;020} Außerbilanzielle Posten; davon - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA, risk-weighted exposure amount)

Der risikogewichtete Risikopositionsbetrag der außerbilanziellen Posten - ohne SFTs und Derivate - nach dem Standardansatz und dem IRB-Ansatz. Für Risikopositionen nach dem Standardansatz ermitteln die Institute den risikogewichteten Positionsbetrag gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR. Für Risikopositionen nach dem IRB-Ansatz ermitteln die Institute den risikogewichteten Positionsbetrag gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 3 CRR.

{020;010} Handelsfinanzierung; davon - Risikopositionswert für die Verschuldungsquote

Der Risikopositionswert für die Verschuldungsquote in Bezug auf handelsfinanzierungsbezogene außerbilanzielle Posten. Für die in LR4 zu meldenden Angaben beziehen sich die handelsfinanzierungsbezogenen außerbilanziellen Posten auf ausgegebene und bestätigte kurzfristige und sich selbst liquidierende Import- und Exportakkreditive und ähnliche Geschäfte.

{020;020} Handelsfinanzierung; davon - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA, risk-weighted exposure amount)

Der risikogewichtete Risikopositionswert der handelsfinanzierungsbezogenen außerbilanziellen Posten - ohne SFTs und Derivate. Für die in LR4 zu meldenden Angaben beziehen sich die handelsfinanzierungsbezogenen außerbilanziellen Posten auf ausgegebene und bestätigte kurzfristige und sich selbst liquidierende Import- und Exportakkreditive und ähnliche Geschäfte.

{030;010} Im Rahmen eines öffentlichen Exportkreditversicherungssystems - Risikopositionswert für die Verschuldungsquote

Der Risikopositionswert für die Verschuldungsquote in Bezug auf außerbilanzielle Posten, die die Handelsfinanzierung im Rahmen eines öffentlichen Exportkreditversicherungssystems betreffen.

Für die in LR4 zu meldenden Angaben bezieht sich der Begriff öffentliches Exportkreditversicherungssystem auf öffentliche Unterstützung, die vom Staat oder einer anderen Stelle, wie zum Beispiel einer Exportversicherungsagentur, in Form von, unter anderem, Direktkrediten/-finanzierungen, Refinanzierungen, Zinszuschüssen (wenn über die gesamte Laufzeit des Kredits ein Festzinssatz garantiert wird), Finanzierungen von Hilfsmaßnahmen (Kredite und Zuschüsse), Exportkreditversicherungen und -garantien zur Verfügung gestellt wird.

{030;020} Im Rahmen eines öffentlichen Exportkreditversicherungssystems - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA, risk-weighted exposure amount)

Der risikogewichtete Positionswert der außerbilanziellen Posten - ohne SFTs und Derivate -, die die Handelsfinanzierung im Rahmen eines öffentlichen Exportkreditversicherungssystems betreffen.

Für die in LR4 zu meldenden Angaben bezieht sich der Begriff öffentliches Exportkreditversicherungssystem auf öffentliche Unterstützung, die vom Staat oder einer anderen Stelle, wie zum Beispiel einer Exportversicherungsagentur, in Form von, unter anderem, Direktkrediten/-finanzierungen, Refinanzierungen, Zinszuschüssen (wenn über die gesamte Laufzeit des Kredits ein Festzinssatz garantiert wird), Finanzierungen von Hilfsmaßnahmen (Kredite und Zuschüsse), Exportkreditversicherungen und -garantien zur Verfügung gestellt wird.

{040;010} Derivate und SFTs, die einer produktübergreifenden Nettingvereinbarung unterliegen - Risikopositionswert für die Verschuldungsquote

Der Risikopositionswert für die Verschuldungsquote in Bezug auf Derivate und SFTs, falls diese Geschäfte einer produktübergreifenden Nettingvereinbarung im Sinne von Artikel 272 Nummer 25 CRR unterliegen.

{040;020} Derivate und SFTs, die einer produktübergreifenden Nettingvereinbarung unterliegen - Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA, risk-weighted exposure amount)

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